Lexikon: Etabliertenvorrechte
Unter Etabliertenvorrechten versteht man Rechte, die Menschen für sich in Anspruch nehmen, die sich sich als alteingesessen betrachten: „Ich war schon immer hier und sollte deshalb mehr Rechte haben als Menschen, die gerade erst hierher ziehen.“ Sie sind eine Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

