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Lexikon: Etabliertenvorrechte

Unter Etabliertenvorrechten versteht man Rechte, die Menschen für sich in Anspruch nehmen, die sich sich als alteingesessen betrachten: „Ich war schon immer hier und sollte deshalb mehr Rechte haben als Menschen, die gerade erst hierher ziehen.“ Sie sind eine Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

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