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Skinheads Sächsische Schweiz (SSS)

Die terroristische Gruppe „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) sowie SSS/AO (Aufbauorganisation) wurden am 5. April 2001 vom sächsischen Innenministerium verboten. Ins Leben gerufen worden war die Organisation 1997 von Ex-Mitgliedern der 1994 vom Bundesinnenministerium wegen „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ verbotenen „Wiking-Jugend“.

 

Über Jahre durften die Rechtsextremisten, deren Aktivisten aus dem Umfeld der NPD örtlich vielfach Akzeptanz genossen, ihr Unwesen treiben. Sie wollten die Region südlich von Dresden von Ausländern und Linken säubern.

Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der SSS durch das Landeskriminalamt Sachsen im Juni 2000 brachten unter anderem Waffen, Munition, Propagandamittel und zwei Kilogramm Sprengstoff ans Tageslicht. Verflochten waren die SSS auch mit der sächsischen NPD und übernahmen beispielsweise Ordnerdienste für NPD-Veranstaltungen. In der Verbotsbegründung hieß es unter anderem, dass die SSS sich offen zum Nationalsozialismus bekennen. In Umsetzung ihrer politischen Ziele seien Straftaten geplant, abgesprochen und ausgeführt worden. Ferner habe die SSS Informationen über politisch Andersdenkende gesammelt und zu deren Verfolgung in ihren Druckschriften aufgerufen. Die Aktivisten der SSS ? 82 Personen waren zumeist wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Landfriedensbruch und Körperverletzung usw. angeklagt ? wurden in drei Prozessen überwiegend zu Bewährungs- oder Geldstrafen verurteilt.

Ungeachtet des Verbots gab es in den Folgejahren immer wieder Anhaltspunkte für das Weiterbestehen der SSS-Strukturen. Wegen des Verdachts der Fortführung (Verstoß gegen das Vereinsgesetz) durchsuchte die Polizei am 1. Dezember 2004 erneut zahlreiche Wohn- und Geschäftsräume von ehemaligen SSS-Akteuren und beschlagnahmte Waffen und Sprengstoff. Die sächsische NPD protestierte gegen diese Aktion. Der mittlerweile verstorbene damalige Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion Uwe Leichsenring reagierte mit einer Pressemitteilung unter der Überschrift „‚Hausdurchsuchungen und Festnahme sind dreiste Unverschämtheit‘ …“: „Der Parlamentarische Geschäftsführer der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Uwe Leichsenring, bezeichnete es als ‚dreiste Unverschämtheit‘, wie die sächsische Polizei heute gegen nationale Jugendliche in der Sächsischen Schweiz vorgegangen ist. Leichsenring kündigte an, dass die heutigen Polizeimaßnahmen ein parlamentarisches Nachspiel im Sächsischen Landtag haben werden: ‚Unsere Fraktion ist nicht bereit, diese gezielte Provokation so einfach hinzunehmen.'“, hieß es seitens der NPD.

Dieser Text stammt aus dem Online-Dossier zum Thema Rechtsextremismus der Bundeszentrale für politische Bildung, www.bpb.de/rechtsextremismus

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