Lexikon: Genozid
Ein Genozid ist ein systematischer und vorsätzlicher Akt der Vernichtung einer ethnischen, religiösen, nationalen oder rassischen Gruppe. Es handelt sich um einen schwerwiegenden Völkerrechtsverstoß und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das als das schlimmste Verbrechen im Völkerrecht betrachtet wird. Der Begriff „Genozid“ wurde erstmals 1944 von dem polnischen Rechtsgelehrten Raphael Lemkin geprägt, der die Notwendigkeit erkannte, den systematischen Völkermord an den europäischen Juden während des Holocaust zu beschreiben.