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24. Juli 2008 … Nach dem Rechten sehen

Neonazis sollen in Templin (Brandenburg) einen 55-Jährigen getötet haben, Verwaltungsrichter in Hamburger erschweren Ausschluss von Rechtsextremisten bei Veranstaltungen und Ärger für die Staatsanwaltschaft nach Prozess gegen Neonazi-Anwalt Horst Mahler.

 

Die tägliche Presseschau von Netz-gegen-Nazis.de

Zwei mehrfach wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Neonazis sollen in Templin (Brandenburg) einen 55-Jährigen erschlagen haben, berichtet die Frankfurter Rundschau. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt gegen einen 21-Jährigen und einen 18-Jährigen aus der rechtsextremen Szene in Templin wegen Verdachts auf Totschlag. Die Berliner Zeitung meldet dazu, einer der beiden Verdächtigen habe seine Tatbeteiligung schon gestanden. Eine Staatsanwältin sprach von einem äußerst brutalen und menschenverachtenden Vorgehen.

Die Staatsanwaltschaft Münster hat eine 47-seitige Anklage gegen den früheren NPD-Bundesschatzmeister Erwin Kemna vorgelegt, hat der Spiegel erfahren. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßige Untreue in 86 Fällen, Kemna soll rund 800.000 Euro von NPD-Parteikonten auf seine Privatkonten umgeleitet haben. Jetzt muß das Landgericht Münster über eine Zulassung der Anklage entscheiden.

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die Hürde, um Neonazis von Veranstaltungen auszuschließen, erheblich erhöht, berichtet die tageszeitung. Vor dem Verwaltungsgericht verlor die Hamburger DGB-Jugend mit einer Klage gegen die Polizei. Polizisten hatten Neonazis den Zugang zu einer geschlossenen DGB-Veranstaltung verschaffen wollen.

Im niedersächsischen Bleckede bei Lüneburg terrorisiert ein rechtsextremer Mieter den Hauseigentümer und dessen Familie, hat der Stern recherchiert. Die „Schutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland? will aufgrund des Falls eine Gesetzesänderung durchzusetzen. Der Hauseigentümer wirft Polizei und Justiz vor, ihn im Stich zu lassen.

Der Prozess gegen den notorischen Rechtsextremisten Horst Mahler wird für die Staatsanwaltschaft Cottbus ein Nachspiel haben, hat der Tagesspiegel herausgefunden. In ihrem Plädoyer hatte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft einen „gewissen Respekt? für Horst Mahlers Verhalten bekundet. Der Vorsitzende Richter der 5. Strafkammer des Landgerichts Cottbus ist empört über die Äußerung der Oberstaatsanwältin.

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