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26.03.2009 … Nach den Rechten sehen

Der Verfassungsschutz zählt 30.000 Neonazis in Deutschland. Streit in Berlin um eine Liste rechtsextremer Kleidungsmarken, die Polizisten nicht mehr tragen dürfen. „Zeitungszeugen“ sind NS-Nachdrucke bis 1938 erlaubt.

 

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Eigentlich wollte der Verfassungsschutz Baden-Württemberg wohl über Rechtsextremismus im eigenen Bundesland berichten. Doch im Bericht für 2008 finden sich auch bundesweite Zahlen, die normalerweise erst im Mai 2008 veröffentlicht werden, berichtet tagesschau.de. Und die Zahlen sagen: 2008 gab es 1.000 weniger Rechtsextreme als 2007, jetzt sind es 30.000, die als Neonazis zählen. Dafür stieg die Zahl derer, die auch offen als solche auftreten – von 4.400 auf 4.800 Menschen. Die NPD hat nun 7.000 Mitglieder (-200), die DVU
6.000 (- 1.000). Wenig überraschend, aber nun auch staatlich festgestellt: Die Skinhead-Szene nimmt ab, dafür haben die NPD-Jugendorganisation „Junge Nationalisten (JN)“ und die „Autonomen Nationalisten“ mehr Zulauf. Für die Situation in Baden-Württemberg sei diese wieder gestiegene Attraktivität der Szene für junge Menschen besonders bedenklich, berichtet Endstation rechts.

Der Berliner Polizeipräsident hat eine Liste von Kleidungs-Marken herausgegeben, die Polizisten nicht mehr tragen dürfen, weil sie in der rechtsextremen Szene beliebt sind. Dabei die passenden Marken zu treffen, erwies sich nicht gleich als einfach. Verboten sind jetzt ACAB, Consdaple, Masterrace Europe, Pit Bull, Outlaw, Rizist, Troublemaker und Thor Steinar. Neu auf die Liste kamen im Zuge der Diskussion Masterrace Europe und Rizist, so der Tagesspiegel. Heruntergenommen wurden Lonsdale, Fred Perry, Ben Sherman und Alpha Industries. Mit Kleidermarkenverboten arbeiten schon andere Institutionen in Berlin, der Bundestag, das Olympiastadion, einige Konzerthallen und Schulen, berichtet die taz. Ob das was bringt? Experte Dierk Borstel ist skeptisch: die Haltungen, die mit der Kleidung ausgedrückt werden, müssen so oder so inhaltlich bearbeitet werden, wenn sich mehr als Kosmetik ändern soll (taz).

Urteil im Verfahren um die „Zeitungszeugen„: Die Zeitschrift darf weiter NS-Hetzblätter nachdrucken und an den Kiosk bringen – allerdings nur Ausgaben, die bis 1938 erschienen sind, berichtet Focus Online. Die von 1939 bis 1945 bleiben verboten. Begründung: Für die NS-Zeitungen vor 1938 habe das Finanzministerium Bayerns keine Urheberrechte, da ?aufgrund mangelnder schöpferischer Leistung? Hitler und Goebbels nicht die tatsächlichen Herausgeber der Zeitungen gewesen seien, auch wenn sie formal als solche genannt waren. Damit läge das Urheberrecht bei den Verlagen – und sei nun erloschen. Recht hat auf alle Fälle Gerichtssprecher Tobias Pichlmaier: Er sagte, grundsätzlich sei das Urheberrecht nicht der richtige Weg, den Nachdruck zu verbieten: ?Da muss man sich mal etwas anderes einfallen lassen.?

Gegenstrategien

Lübeck geht am Wochenende auf die Straße. Neonazis „erinnern“ wieder einmal an „aliierten Bombenterror“. Dagegen ruft ein breites Bündnis zu „zivilem Ungehorsam“ auf: Auch die Kirchen und der Bürgermeister sind dabei (taz, HL).

Gemeinsam stark: 30 Bürgermeister aus den sächsischen Landkreisen Döbeln, Freiberg und Mittweida trafen sich zum Seminar gegen Rechtsextremismus, um Strategien auszutauschen und Aktionen zu überlegen, berichtet der MDR.

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