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29.07.2010 … Nach den Rechten sehen

Internetseiten von KZ-Gedenkstätten gehackt und mit neonazistischen Inhalten geschändet. Rechtsextreme Jugendliche, die Brandanschlag in Zossen verübten, werden nicht verurteilt. In Anklam dürfen nun weder Neonazis noch Nazi-Gegner demonstrieren.

 

Die tägliche Presseschau von netz-gegen-nazis.de

Hacker-Angriff mit neonazistischer Intention: Die Internetseiten der KZ-Gedenkstätten von Buchenwald und Mittelbau-Dora Hackern angegriffen, die rechtsextreme Symbole und Parolen wie „Brown is beautiful“ und „Wir kommen wieder“ hinterließen. Auf www.buchenwald.de wurde das Online-Totenbuch mit den 38.000 Namen der von den Nationalsozalisten Ermordeten gelöscht, die Website www.dora.de sogar komplett gelöscht. Außerdem verlinkten die Täter zu Internetseiten, die den Holocaust leugneten. Die Internetseiten sind aber inzwischen wieder im Ursprungszustand online. (Spiegel online, Google News, heute.de, rp-online).

Rechtsextreme Jugendliche, die den Brandanschlag auf das Haus der Demokratie in Zossen verübt haben, werden nicht vor Gericht verurteilt, sondern kommen ins Heim (Berliner Morgenpost, Märkische Allgemeine).

Der Landkreis Ostvorpommern hat sowohl die für Samstag in Anklam geplante Demonstration der NPD als auch die Gegendemonstration verboten. Der Landkreis begründete die Verbote mit Gefahren für die öffentliche Sicherheit. (Endstation rechts, Ostsee-Zeitung).

Fünf neue Regionalzeitungen erscheinen seit kurzem in Thüringen. Eigentlich nicht schlecht – wäre da nicht der Umstand, dass damit vor allem die rechtsextreme NPD auf Wählerfang gehen will (Deutsche Welle).

Die von der rechtsextremen DVU für diesen Sonnabend, 31. Juli, 11.30 Uhr, auf dem Wildeshauser Marktplatz angemeldete Kundgebung ?Für Arbeit, Soziale Gerechtigkeit und Sicherheit? hat ein parteiübergreifendes Aktionsbündnis ?Bunt statt Braun. Wildeshausen gegen Rechtsextremismus? auf den Plan gerufen (nwzonline, Kreiszeitung).

Der Mörder eines Templiner Arbeitslosen muss nur noch neun Jahre in Haft. Im Revisionsprozess hat das Neuruppiner Landgericht das Strafmaß für den 20-Jährigen wegen der tödlichen Tritte gegen den arbeitslosen Alkoholiker im Sommer 2008 um ein Jahr gesenkt und damit das erstinstanzliche Urteil vom Mai 2009 korrigiert. Grund waren Zweifel an der Alleintäterschaft (Ad-Hoc-News).

Tendenzen seiner Kindern erkennen: Plötzlich hört der Sohn komische Musik, trägt Kleidung einer bestimmten Marke und äußert sich abfällig über Ausländer: Ist er rechts, rechtsextrem oder schon in einer Kameradschaft unterwegs? (Frankfurter Rundschau)

Das Büro Niedersachsen-Mitte des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hofft beim Protestzug gegen den Neonazi-„Trauermarsch“ am 14. August in Bad Nenndorf auf 5000 Teilnehmer (Schaumburger Nachrichten).

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