Die von den Expert*innenkommissionen vorgelegten Empfehlungen bringen Bewegung in die Debatte über Kinder, Jugendliche und soziale Medien. Sie zeigen, dass es mehr gibt als die Fragen nach Altersgrenzen und Verboten. Denn der Kinder- und Jugendschutz in digitalen Räumen ist demokratische Pflicht, aber auch eine, mit der die Politik und Gesellschaft noch immer überfordert scheinen. Mit Blick auf die realen Schutzbedürfnisse ist die Abkürzung, die die öffentliche Diskussion nimmt, erstaunlich kurz gedacht und dreht sich dann wieder im Kreis. Das ist gegenüber der neuen Expert*innenkommission fast unfair und reduziert die Debatte zu sehr auf Verbote. Das ist auch bequem, denn wer nur fragt, ab welchem Alter Kinder digitale Räume betreten dürfen, muss sich weniger damit beschäftigen, wie diese Räume gestaltet sein müssten, damit sie für junge Menschen sicherer, zugänglicher und entwicklungsförderlich werden.
Und genau darauf gibt die Kommission Antworten. Ihre 56 Handlungsempfehlungen sind konstruktiv, vielschichtig und kein stumpfer Verbotskatalog. Das Grundverständnis des Berichtes ist stabil: Schutz darf nicht Ausschluss heißen. Befähigung darf Verantwortung nicht auf Kinder abwälzen. Und Teilhabe darf junge Menschen nicht alleinlassen. Kinderrechte müssen auch digital umgesetzt werden. Das ist längst überfällig, weil junge Menschen nicht erst seit gestern online unterwegs sind.
Der Bildungsforscher und Co-Vorsitzende der Kommission Olaf Köller bringt das Grundverständnis auf den Punkt: „Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind“. Und genau da setzen viele der Empfehlungen an: Verantwortung soll nicht bei Kindern und Jugendlichen abgeladen werden, sondern bei den Strukturen, die ihren digitalen Alltag prägen. An einigen Stellen wird das im Bericht ziemlich konkret. Medienpädagogik soll verbindlich in der Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte verankert und im Studium und in der Ausbildung der Pädagogik und der Sozialen Arbeit als verpflichtender Bestandteil etabliert werden. Hilfsangebote sollen für Kinder und Jugendliche niedrigschwelliger erreichbar sein. Nutzer*innen sollen mehr Kontrolle über Empfehlungssysteme und Inhalte bekommen. Und Kinder- und Jugendbeteiligung soll im digitalen Kinder- und Jugendschutz strukturell verankert werden. Auch Eltern finden Erwähnung: Sie werden nicht nur in einer unterstützenden Rolle vorgesehen, sondern es wird auch konkret beleuchtet, wie sie früher, verlässlicher, niedrigschwelliger, alltagsnäher und mehrsprachiger erreicht und unterstützt werden können.
Hervorzuheben ist auch: Kinder und Jugendliche waren nicht nur Thema der Kommission, sondern selbst beteiligt. In bundesweiten Beteiligungsworkshops der Stiftung Digitale Chancen konnten sie ihre Ideen, Erfahrungen und Forderungen einbringen. Das ist mehr als eine nette Ergänzung. Denn wer die digitale Welt am Kind ausrichten will, muss junge Menschen auch als Beteiligte und Gestalter*innen ihres digitalen Alltags ernst nehmen. Gleichzeitig entsteht daraus aber auch Verantwortung: Beteiligung darf nicht zur Symbolpolitik werden. Es braucht einen kritischen Blick darauf, wie viel Raum die Perspektiven der Kinder und Jugendlichen jetzt tatsächlich in der Umsetzung bekommen. Ändern Erwachsene aufgrund dieser Perspektiven auch ihre eigene Haltung – und verhandeln am Ende mehr als nur Verbote? Und noch grundsätzlicher: Wird die demokratische Pflicht des Kinder- und Jugendschutzes jetzt tatsächlich ganz oben auf die Prioritätenliste gesetzt?
Denn wenn wir ehrlich sind, liegt das Problem nicht nur im Diskurs. Auch viele der Empfehlungen sind nicht wirklich neu. Dass Fachkräfte Medienpädagogik brauchen, Hilfen niedrigschwellig erreichbar sein sollten, Plattformen nicht allein über ihre Empfehlungssysteme bestimmen dürfen und junge Menschen beteiligt werden müssen, ist keine Erkenntnis, die 2026 noch überrascht.
Wenn Köllers Satz mehr sein soll als ein schönes Lippenbekenntnis, muss sich jetzt zeigen, ob Verantwortung tatsächlich dorthin verschoben wird, wo sie hingehört: zu Plattformen, Politik, Institutionen und den Strukturen, die den digitalen Alltag junger Menschen prägen. Und auch bei der Beteiligung gilt: Das eigene Schulterklopfen dafür, dass Kinder und Jugendliche ja gefragt wurden, reicht nicht. Entscheidend ist, was mit ihren Perspektiven jetzt passiert. Wer junge Menschen nach ihren Erfahrungen und Perspektiven fragt, übernimmt auch die Verantwortung, sie in der Umsetzung ernst zu nehmen.
Ein Verbot lehnen Jugendliche übrigens zum Großteil ab. Gleichzeitig zeigt Australien, wie löchrig Verbote in der Praxis sein können. Seit Dezember 2025 gilt dort eine Altersbeschränkung für Social Media ab 16 Jahren. Trotzdem hat laut einer ersten Untersuchung noch etwa jedes dritte Kind einen Account, da viele die Alterskontrollen umgehen. Außerdem schreibt das Gesetz den Techkonzernen bisher nicht vor, wie sie sicherstellen, dass die Altersgrenze eingehalten wird.
In Europa zeigt Frankreich, wie schwierig es ist, die Verantwortung regulatorisch tatsächlich zu verschieben. Dort hatten die Nationalversammlung und der Senat im Juli ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige beschlossen. Am 14. August 2026 stoppte der Verfassungsrat den zentralen Teil: Das pauschale Verbot greife unverhältnismäßig in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit ein, auch die notwendige Alterskontrolle werfe Fragen zum Schutz der Privatsphäre auf, da sie auch alle ab 18 Jahren betreffen wird. Auch in Deutschland, Dänemark oder Schweden werden Verbote und Beschränkungen diskutiert. Nationale Alleingänge stoßen dabei schnell an Grenzen: Viele Plattformen haben ihren Sitz in anderen EU-Ländern, die Regulierung ist europäisch verflochten. Umso wichtiger ist die EU‑Ebene. Dort hat das von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzte Expert*innengremium zur Online-Sicherheit von Kindern im Juli seinen Bericht vorgelegt. Nach der Sommerpause sollen Vorschläge folgen – zu möglichen Altersgrenzen, stärkerer Plattformverantwortung und einem breiteren Ansatz für Schutz und Befähigung.
Während über Zuständigkeiten, Regulierung und Umsetzung weiterverhandelt wird, sind junge Menschen längst in diesen Räumen. Aber wer ist dort verlässlich ansprechbar? Wer begleitet, gibt Orientierung, baut Beziehung auf und ist präsent, während Regulierung Zeit braucht und Plattformen zögern?
Die Lücke heißt Präsenz
Jugendliche verbringen Zeit in Feeds, Chaträumen, auf Gamingplattformen, in Streams und Kommentarspalten. Nadine Schön, Co-Vorsitzende der Kommission, sagt selbst, digitale Räume seien für Kinder und Jugendliche „längst Lebensräume“. Das sind keine Orte, an denen Jugendliche einfach nur „Bildschirmzeit“ verbringen, sondern Orte für Freundschaft, Wissen, Austausch und Teilhabe. Aber dort zeigt sich eben auch jeden Tag die andere Seite: Cybermobbing, Desinformation, problematische Nutzungsmuster, algorithmisch verstärkte Dynamiken, Hass und Grenzverletzungen.
Dass die Kommission den Ball an Politik und Plattformen zurückspielt, ist richtig. Plattformen müssen stärker in Verantwortung genommen werden. Regulierung und europäische Infrastruktur sind nötig. Aber während all das verhandelt, geprüft und aufgebaut wird, bleibt eine Lücke.
Für die Zwischenzeit braucht es Priorität: Träger ausstatten, Rollen klären, Digital Streetwork hochfahren, Schnittstellen schaffen und endlich dort hingehen, wo junge Menschen längst sind.
Digitale Räume sind Seinsorte
Genau hier hilft der japanische Begriff Ibasho 居場所, häufig übersetzt als „Ort des Daseins“. Gemeint ist mehr als ein physischer Ort. Ibasho beschreibt einen Raum, in dem ein Mensch einfach sein darf, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Einen Ort, an dem Zugehörigkeit nicht ständig verhandelt wird, sondern selbstverständlich ist.
Das Konzept des Ibashos ist für die Debatte deshalb so hilfreich, weil der Begriff eine Frage stellt, die sonst fehlt: Sind digitale Räume nur Orte, an denen junge Menschen sich aufhalten, oder können sie dort auch dazugehören, sich ausprobieren, mitgestalten und wirksam werden? Für junge Menschen übernehmen digitale Räume genau solche Funktionen. Dort können sie Interessen nachgehen, die im Elternhaus, in der Schule oder im lokalen Umfeld vielleicht keinen Platz haben. Sie können sich einlesen, ausprobieren, kreativ sein, Anschluss finden, Gemeinschaft erleben oder auch einfach mal nur sein. Genau deshalb sind diese Räume nicht einfach „Nutzung“, sondern soziale Orte, an denen Identität, Zugehörigkeit und Selbstwirksamkeit entstehen können.
Aber ein sozialer Raum wird nicht automatisch zum Ibasho, sondern erst, wenn junge Menschen ihn sich aneignen, ihn prägen und als Ort erleben, an dem sie nicht nur teilnehmen, sondern auch mitbestimmen können. Genau hier liegt die Spannung: Digitale Räume wirken oft wie selbstbestimmte Jugendräume, sind aber zugleich hochgradig gestaltet – durch Plattformlogiken, Algorithmen, kommerzielle Interessen, Aufmerksamkeit und beim Versuch der Regulierung, eben oft durch erwachsene Regeln.
Wer Seinsorte ernst nimmt, muss stärker antworten
Wenn soziale Medien für junge Menschen digitale Ibashos, Seinsorte, sind, Orte von Zugehörigkeit, Rückzug, Ausdruck, Teilhabe und Selbstwirksamkeit, dann reicht es nicht, das im Grundsatz zu wissen und immer wieder zu betonen. Es muss Folgen haben. Einen Schlachtplan, daran fehlt es. Stattdessen verengte Debatten.
Dabei sind diese Seinsorte demokratiepolitisch relevant. Dort wird Zugehörigkeit gefunden und ausgehandelt, dort entstehen Räume zum Mitreden und Mitgestalten: Wer traut sich, zu sprechen, wer überschreitet Grenzen, wer wird am Mitmachen gehindert, welche Feindbilder werden normal und welche Regeln setzen sich durch?
Demokratie fällt nicht vom Himmel. Sie entsteht in Räumen, in denen Konflikte ausgehalten, Grenzen verhandelt, Unterschiede anerkannt und Menschen geschützt werden. Wenn digitale Seinsorte ernst genommen werden, muss daraus mehr folgen als Warten auf Plattformen. Es braucht Regulierung, die Macht verschiebt: weg von Algorithmen und Geschäftsmodellen, hin zu Schutz, Teilhabe und Mitbestimmung junger Menschen. Und es braucht Menschen, die in diesen Räumen ansprechbar sind, Beziehung aufbauen, Orientierung geben und Schutz mit Teilhabe verbinden.
Hier beginnt die Logik von Digital Streetwork.
Was der Bericht sieht und wo die Lücke bleibt
Fairerweise: Die Empfehlungen der Kommission sehen vieles von dem, worum es hier geht. Sie sprechen von Schutz, Befähigung und Teilhabe. Sie nennen Verantwortungsgemeinschaft, niedrigschwellige Zugänge, Beziehungsarbeit, Sozialraum, Safer Spaces, Hilfsangebote, Beteiligung und eine Umsetzungsstrategie. Das ist wichtig. Es wäre falsch, so zu tun, als stünde davon nichts im Papier.
Besonders nah kommt die Kommission dieser Logik bei den Hilfsangeboten. Empfehlung 29 will Angebote für Kinder und Jugendliche stärken und zugänglicher machen, Empfehlung 30 fordert ausdrücklich niedrigschwelligen Zugang zu medizinischer und psychologischer Hilfe bei digitalen Belastungen. Das ist richtig. Aber niedrigschwellig ist noch nicht aufsuchend. Es ist ein Unterschied, ob Hilfe leichter gefunden werden kann oder ob jemand bereits dort ist, wo junge Menschen sind.
Wenn digitale Räume heute Sozialräume und Seinsorte junger Menschen sind, dann muss Soziale Arbeit dort auch aufsuchend präsent sein. Nicht nur als Projektbeschreibung. Nicht nur als verlinkte Beratungs- oder Meldestelle. Nicht nur als pädagogischer Raum neben den Plattformen. Sondern dort, wo Jugendliche tatsächlich sind. Die vorgeschlagene Kinderonlinewache macht diese Grenze deutlich, denn sie zeigt ziemlich gut: Erreichbar zu sein, ist nicht dasselbe wie präsent und ansprechbar zu sein. Eine kindgerechte Anzeige- und Meldestelle kann wichtig sein. Aber sie ist kein digitales Streetwork. Eine Meldestelle beginnt dort, wo etwas gemeldet wird. Streetwork beginnt früher. Sie wartet nicht auf die Anzeige. Sie ist vorher im Raum. Sie baut Beziehung auf, versteht Codes, erkennt Dynamiken, kann deeskalieren, begleiten und weitervermitteln. Anzeige ist nicht Ansprechbarkeit. Meldestelle ist nicht Sozialraumpräsenz.
Wann und ob die 56 Empfehlungen umgesetzt werden, ist unklar. Bis dahin auf die Plattformen zu warten und Demokratiefeind*innen weiterhin den Raum zu überlassen, wäre fatal. Solange Regulierung und europäische Antworten dauern und Plattformen zögern, muss digitale Streetwork vorgezogen werden. Nicht als nächstes befristetes Pilotprojekt, sondern als breite Offensive und dauerhafter Strukturaufbau: mit verlässlicher Finanzierung, klaren Rollen und Standards, unbefristeten Trägerstrukturen und demokratischer Präsenz.
Es müssen endlich Strukturen geschaffen werden, in denen Träger langfristig arbeiten können, statt ihre Existenz immer wieder über neue Projektanträge absichern zu müssen. Digital Streetwork ist ein seit Jahren erprobter Ansatz, der immer wieder für neue Bereiche angepasst wurde. Streetworker*innen sind mittendrin: Sie warten nicht darauf, dass junge Menschen den Weg in Institutionen finden oder Schulen und andere Einrichtungen irgendwann Antworten haben. Sie gehen dorthin, wo Jugendliche längst sind.
Warum diesen bewährten Ansatz nicht konsequent nutzen, um digitale Seinsorte nicht den Plattformen und Demokratiefeind*innen zu überlassen, sondern sie mit Schutz, Begleitung, Medienbildung und demokratischer Präsenz mitzugestalten? Wichtig ist dabei: Digitale Streetwork darf nicht zur Internetpolizei werden. Streetworker*innen sind Vertrauenspersonen. Sie sprechen an, hören zu, begleiten, erklären und stärken Jugendliche. Genau deshalb müssen andere Aufgaben klar getrennt bleiben: Wer beobachtet, wer meldet, wer sanktioniert und wer berät, darf nicht in einen Topf geworfen werden. Sonst geht das verloren, was digitale Streetwork überhaupt wirksam macht: Nähe, Beziehung und Glaubwürdigkeit.
Empfehlung Nr. 57: Geht endlich dahin, wo Jugendliche sind.
Auch die Kommission selbst will nicht beim Papier stehen bleiben. Co-Vorsitzende Nadine Schön spricht von einem „lernenden Umsetzungssystem“, das Schutz, Befähigung und Teilhabe dauerhaft wirksam machen soll. Aber ein lernendes System muss erst aufgebaut werden. Regulierung braucht Zeit und Plattformen bewegen sich selten freiwillig besonders schnell. Junge Menschen sind währenddessen längst in diesen Räumen.
Kinder- und Jugendschutz ist eine demokratische Pflicht. Die verträgt sich nur ziemlich schlecht mit jahrelangem Zuständigkeits-Pingpong, Pilotprojekten und der Hoffnung, dass Plattformen das schon irgendwie regeln. Kinder und Jugendliche brauchen Schutz, Beteiligung und verlässliche Ansprechpersonen nicht irgendwann nach der nächsten Strategie, sondern jetzt.
Das ist Empfehlung 57: eine bundesweite Digital-Streetwork-Offensive und dauerhafte Infrastruktur für digitale Ibashos. Digitale Streetworker*innen können zuhören, nachfragen, beraten, deeskalieren, Codes verstehen, Trends früh erkennen, Risiken mappen, gemeinsam Probleme lösen, Selbstwirksamkeit stärken, begleiten und bei Bedarf über klare Verfahren an Plattformen, BzKJ, KidD, jugendschutz.net, Landesmedienanstalten oder andere zuständige Stellen weitergeben. Entscheidend bleibt die Rollentrennung: Streetwork ist Vertrauensarbeit. Monitoring ist Analyse. Meldestellen melden nach klaren Kriterien. Behörden setzen Recht durch.
Die 56 Empfehlungen liefern eine Grundlage. Empfehlung 57 hat bisher gefehlt.
Hier ist sie.


