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Bock, Ludwig

Der Mannheimer Rechtsanwalt Ludwig Bock (Jg. 1942) hat mehrfach Holocaustleugner verteidigt und wurde selbst wegen Volksverhetzung verurteilt.

 

Seinen politischen Werdegang startete Bock während des Jura-Studiums. Er wurde beim 1967 gegründeten Nationaldemokratischen Hochschulbund (NHB) aktiv und rückte bereits im Gründungsjahr in den NHB-Bundesvorstand auf. 1972 kandidierte Bock im Wahlkreis Freiburg für die NPD bei der Bundestagswahl. Danach konzentrierte Bock seine Tätigkeiten auf das im Juli 1973 im pfälzischen Morbach gegründete Nationaleuropäische Jugendwerk (NEJ), eine extrem rechte Schulungsstätte, die er über Jahre hinweg leitete. Zeitweilig amtierte Bock als Vorsitzender des Schiedsgerichts der Gesellschaft für freie Publizistik (GfP).

Juristisch stand Bock unter anderem der Neonazi-Band Tonstörung, den Holocaustleugnern Ernst Tag und Frederik Toben sowie mehrfach dem Ex-NPD-Bundesvorsitzenden Günter Deckert zur Seite. Bundesweit bekannt wurde Bock 1977 im Düsseldorfer Majdanek-Prozess als Beistand der ehemaligen KZ-Aufseherin Hildegard Lächert, genannt „die blutige Brygida“. Lächert war des 1.196-fachen Mordes angeklagt. Am 154. Verhandlungstag hatte Bock beantragt, die Zeugin Henryka Ostrowska im Gerichtssaal festnehmen zu lassen ? wegen Beihilfe zum Mord. Die ehemalige KZ-Gefangene hatte ausgesagt, sie sei in Majdanek gezwungen worden, Behälter mit Zyklon B in die Gaskammern zu bringen.

Am 6. April 2000 bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: 6 KLs 503 Js 69/97) ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom März 1999, das Bock für eine Äußerung als Verteidiger in einem Strafprozess zu 9.000 Mark Geldstrafe wegen Verharmlosung des Holocausts verurteilt worden hatte. Damit, so das GfP-Sprachrohr Das Freie Forum, sei erstmals ein Verteidiger für Formulierungen bei einem Volksverhetzungsverfahren persönlich bestraft worden. Bei der Verteidigung des angeklagten Günter Deckert hatte Bock am 3. April 1997 einen Hilfsbeweisantrag vor dem Landgericht Mannheim vorgelegt. Darin wollte er führende Repräsentanten des deutschen Staates als Zeugen dafür benennen, „dass es primär massive politische Interessen“ seien, „welche dem Durchbruch der historischen Wahrheit im Zusammenhang mit dem Holocaust entgegenstehen“.

Seinen vorerst letzten großen Auftritt hatte Ludwig Bock im Februar 2007. Beim Prozess gegen den Holocaustleugner Ernst Zündel vor dem Mannheimer Landgericht verlas Bock in seiner Eigenschaft als dessen Wahlverteidiger Passagen aus Hitlers Mein Kampf und den NS-Rassengesetzen.

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