Dieser Artikel ist zunächst unter dem Titel „63% der Unionswähler für AfD-Prüfverfahren: Der Union gehen die Ausreden aus“ am 22. Oktober 2026 im Volksverpetzer erschienen.
57 Prozent der Erwachsenen in Deutschland sind dafür, dass das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die AfD verfassungswidrig ist. 33 Prozent sind dagegen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag von innn.it, über die wir gestern exklusiv berichtet haben.
Aber bemerkenswert: 63 Prozent derjenigen, die bei der Bundestagswahl 2025 CDU oder CSU gewählt haben, sind für das AfD‑Verbotsverfahren. Nur 30 Prozent dagegen. 42 Prozent der Unionswähler sind sogar „voll und ganz“ dafür, das ist mehr als im Bevölkerungsdurchschnitt mit 41 Prozent. Die Anhänger der Partei, deren Führung bisher als letzte ein Verfahren blockiert, sind also nicht etwa zurückhaltender als der Rest des Landes. Sie sind entschiedener.
Die Deutschen wollen das AfD-Prüfverfahren
Das ist kein Ausreißer. Eine Erhebung von pollytix im Auftrag der Campact-Denkfabrik TTRex kam im September auf 66 Prozent der Unionswähler, die eine Prüfung des Verbotsverfahrens auf Bundesebene befürworten, und auf 81 Prozent, wenn es um die Prüfung einzelner als rechtsextrem eingestufter Landesverbände geht. Zwei Institute, dasselbe Ergebnis: Rund zwei Drittel der eigenen Wähler wollen, dass die Union endlich die Gefahr der rechtsextremen AfD für unsere Demokratie ernst nimmt.
Der Rest der Umfrage passt auch ins Bild. Grünen-Wähler sind zu 94 Prozent dafür, SPD-Wähler zu 85, Linke-Wähler zu 83. In jeder Altersgruppe, in jeder Bildungsgruppe, in Stadt, Vorstadt und Land überwiegt die Zustimmung, selbst eine relative Mehrheit in Ostdeutschland mit 48 zu 41 Prozent. Die einzige Gruppe, die eine Prüfung ihrer Partei mehrheitlich ablehnt, sind wenig überraschend AfD‑Wähler, zu 82 Prozent.
Prüfen heißt nicht verbieten. Und genau das will die Mehrheit
Der ein oder andere mag einwenden: Andere Umfragen sehen doch gar keine Mehrheit? Stimmt, aber die fragen etwas anderes. Das ZDF-Politbarometer vom 5. bis 7. Oktober fragte direkt nach einem Verbot: 43 Prozent dafür, 51 dagegen, unter Unionsanhängern 54 Prozent dagegen. Dieselben Befragten sagten aber zu 68 Prozent, die AfD sei eine Gefahr für die Demokratie. Es gibt viele, die die Gefahr der AfD sehen und auch fürchten, dass die AfD verfassungswidrig ist, aber aus dem einen oder anderen Grund Angst vor einem Verbot haben oder dass es nach hinten losgeht.
Aber die Mehrheit ist einverstanden, die Entscheidung in die Hände des Bundesverfassungsgerichts zu legen. Und da gehört sie auch hin: Ob eine Mehrheit für ein Verbot ist oder nicht, ist sowieso irrelevant. Die haben das nicht zu entscheiden. Das kann und soll nur das Oberste Gericht entscheiden – und aufgrund von Fakten, nicht Mehrheiten. Die Mehrheit will also das Verfahren. Und das Verfahren ist das Einzige, was Politik überhaupt entscheiden kann. Und sollte.
Denn so funktioniert das: Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen den Antrag, das Bundesverfassungsgericht entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der Richter. Der scheidende Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte hat das letzte Woche in seiner Bilanzrede in einen Satz gepackt: „Prüfen heißt nicht verbieten“ . Die Mehrheit, die YouGov gemessen hat, will also nicht, dass Politiker die AfD verbieten. Sie will, dass Richter nachsehen. Das ist der rechtsstaatlichste Wunsch, den man haben kann.
Und ausgerechnet die Parteien, die sich seit Jahrzehnten als Parteien des Rechtsstaats und der Inneren Sicherheit verkaufen, wollen das nicht?
Die Union sagt, sie sei unsicher. Und lehnt deshalb ab, die Unsicherheit auszuräumen?
Hören wir der Unionsspitze mal genau zu. Friedrich Merz im September: „Ich bin und bleibe skeptisch“, die Hürden seien sehr hoch. Markus Söder nach der Kabinettssitzung am 8. September, ebenfalls im Brustton: Ein Verbot sei „verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar“. Skeptisch. Kaum. Sehr hohe Hürden. Das ist die Sprache von Leuten, die es nicht wissen. Okay, das mag fair sein.
Nun gibt es aber längst einen Vorschlag, der genau dieses Nichtwissen beheben würde. Hendrik Wüst, CDU, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, will eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus Verfassungsrechtlern und Verfassungsschützern, die ergebnisoffen prüft, ob die Voraussetzungen für einen Antrag vorliegen. Sieben Länder sind laut einer Focus-Abfrage dabei, darunter CDU-regierte wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Bayern, Hessen, Sachsen und Rheinland-Pfalz lehnen ab. Die Mehrheit im Bundesrat ist zum Greifen nah.
Und wie begründet Söder die Ablehnung? Eine solche Arbeitsgruppe sei „nichts anderes als ein Ausdruck auch von Unsicherheit“. Warte, was? Söder sagt, man sei sich nicht sicher, ob ein Verfahren Erfolg hätte. Dann schlägt ein Parteifreund vor, die Unsicherheit durch eine Prüfung zu beseitigen. Und Söder lehnt die Prüfung ab, weil sie Unsicherheit ausdrücken würde? Was ist das für eine Argumentation? Das ist, als würde man den Arztbesuch verweigern, weil man dann ja zugeben müsste, dass man nicht weiß, ob man krank ist.
Wenn die Union sich wirklich unsicher wäre, müsste sie als Erste nach der Arbeitsgruppe rufen. Dass sie es nicht tut, lässt nur zwei Erklärungen zu: Entweder sie ist sich insgeheim ziemlich sicher, wie die Prüfung ausgeht, und will das Ergebnis nicht. Oder die Unsicherheit ist gar nicht das Argument, sondern die Ausrede.
Die CSU hat das alles längst beschlossen!
Am Freitag und Samstag trifft sich die CSU in München zum Parteitag. Das Motto: „Demokratie schützen. Freiheit verteidigen. Zukunft gestalten“. Schön. Da sind wir uns ja einig!
Noch schöner wird es, wenn man das Grundsatzprogramm aufschlägt, das die CSU 2023 beschlossen hat. Seite 13, Überschrift: „Wir stehen für die wehrhafte Demokratie“. Darunter: „Wir treten entschieden für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein. Sie führt die Staatsgewalt auf die politische Freiheit der Staatsbürger zurück. Der Staat muss sich gegenüber denen behaupten, die seine Grundordnung hintertreiben oder beseitigen wollen. Wir bekämpfen politischen Extremismus von links wie von rechts ebenso wie jede Art von religiösem Extremismus. Die wehrhafte Demokratie darf auf keinem Auge blind sein“.
Auf keinem Auge blind? Das Instrument, mit dem sich der Staat gegenüber denen behauptet, die seine Grundordnung beseitigen wollen, heißt Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz, das Parteiverbot. Es ist buchstäblich der Kern der wehrhaften Demokratie, die die CSU hier beschwört. Theoretisch ist die CSU also glasklar dafür, Verfassungsfeinde prüfen zu lassen. Praktisch ist sie aber die Partei, die mit am lautesten dagegen ist, überhaupt nachzugucken. Warum?
Der Leitantrag widerlegt sich selbst
Der Leitantrag für den Parteitag liegt uns vor. Er ist drei Seiten lang und widerspricht sich auf diesen drei Seiten mindestens viermal.
Erstens: „Gegenüber den Feinden der Demokratie kennen wir keine Nachsicht“. Einen Absatz später heißt es, ein Verbotsverfahren sei „der falsche Weg“. Keine Nachsicht, aber bitte auch kein Verfahren.
Zweitens: „Niemand wird daher ohne Beleg zum Extremisten gestempelt“. Einverstanden. Nur: Die Belege liegen vor, und die CSU weigert sich, sie anzusehen. (Und im Übrigen stempelt sie gerade lautstark die Berliner Linke zu Extremisten.) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD im Mai 2025 nach dreijähriger Prüfung auf 1.100 Seiten als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat im Juni ein 1.500 Seiten starkes Gutachten vorgelegt, nach dem die AfD gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie verstößt. Mehr als 1.000 Juristen fordern das Verfahren. Und Anfang Oktober kam die Konrad-Adenauer-Stiftung, also die eigene Stiftung der CDU, zu dem Ergebnis, die AfD wende sich „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ und verhalte sich verfassungsfeindlich. Ohne Beleg stempelt hier niemand. Die CSU stempelt nur nicht, obwohl die Belege da sind.
CSU-Antrag voller Widersprüche
Drittens die drei Gegenargumente des Antrags. „Die Dauer eines solchen Verfahrens ist nicht absehbar“. Richtig, und jeder Monat, in dem nicht einmal geprüft wird, verlängert sie. Wer die Dauer fürchtet, fängt früher an, und verzögert es nicht. „Die rechtlichen Hürden sind hoch“. Richtig, und ob sie genommen werden können, klärt genau die Prüfung, die die CSU ebenfalls ablehnt. Und das Verfahren würde der AfD „einen vermeintlichen Märtyrerstatus verschaffen“.
Das ist eine Behauptung ohne Beleg, und wir haben ausführlich analysiert, warum das Gegenteil wahrscheinlicher ist: Die AfD kann in einem Verfahren nur verlieren, egal ob sie sich hinter Höcke stellt oder sich von ihm trennt. Eine Partei, die 43,8 Prozent in Sachsen-Anhalt holt, hat übrigens keinen Märtyrerstatus nötig. Sie hat jetzt schon Macht, Institutionen zu zerstören, Positionen zu missbrauchen und die Rechte und Freiheiten aller anderen zu beschneiden. Sie hat schon damit angefangen.
Viertens, und das ist mein Lieblingssatz: „Radikale Parteien von links verdienen dieselbe kritische Prüfung wie radikale Parteien von rechts“. Dieselbe kritische Prüfung? Im selben Antrag, in dem die CSU die kritische Prüfung der AfD ablehnt? Die CSU fordert also für die Linke eine Prüfung, die sie bei der rechtsextremen AfD ablehnt!? Oder spricht sie sich hier auch gegen eine Prüfung der Partei die LINKE aus? Das ist vieles, aber keine kongruente Position. Es ist schon in sich widersprüchlich, widerspricht der geballten Sammlung an Belegen – und auch einer Mehrheitsmeinung in der eigenen Partei. Was ist da los?
Auch in der CSU wissen das viele längst
Die Ausreden halten nicht einmal in der eigenen Partei. Im Juli sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek, man müsse „Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau beobachten“ und „zumindest ein Teil-Verbot nicht kategorisch ausschließen“. Der frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback fand, es wäre „ernsthaft zu überlegen, einen Verbotsantrag begrenzt auf diesen Landesverband vorzubereiten“. Söder stoppte die Debatte innerhalb eines Tages mit demselben Märtyrer-Argument, das jetzt im Leitantrag steht.
Und dann ist da noch Horst Seehofer. Ehrenvorsitzender der CSU, früherer Bundesinnenminister, also der Mann, der die Verfassungsschutzbehörden jahrelang geführt hat. Vor zehn Tagen sagte er im Podcast von Table.Briefings, Wüst habe „den besten Vorschlag gemacht“: Bund und Länder sollten gemeinsam prüfen, ob die Partei verfassungsfeindlich ist. „Dazu braucht es konkrete Beweise. Wir können nicht nur mit Verdachtsmomenten arbeiten“. Auch wenn man noch nicht überzeugt vom Erfolg des Verbots ist, kann man bei diesen erdrückenden Beweisen nur für die Bund-Länder-Gruppe sein.
Im Bayerischen Landtag liegt übrigens seit letzter Woche ein Antrag der SPD-Fraktion, der die Staatsregierung auffordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch 2026 ihre Arbeit aufnimmt. Die CSU könnte ihm zustimmen, ohne ein einziges Wort ihres Grundsatzprogramms zu ändern. Sie müsste nur den Leitantrag vom Wochenende nicht beschließen.
Verfassungswidrigkeit ist keine Mehrheitsfrage. Aber die Mehrheit ist trotzdem da
Versteh mich nicht falsch: Ob eine Partei verfassungswidrig ist, entscheidet keine Umfrage in der Bevölkerung – auch wenn eine Mehrheit dagegen wäre! Es ist eine Frage von Fakten, von Belegen, von Richtern. Wären 80 Prozent gegen eine Prüfung, wäre die AfD deswegen kein Stück weniger rechtsextrem. Das Grundgesetz schützt die Demokratie gerade davor, dass Mehrheiten sie abschaffen, wir haben das hier ausführlich erklärt.
Die Fakten sind da: Verfassungsschutz, GFF, tausend Juristen, die eigene Parteistiftung. Und die Mehrheit ist da. Die anderen demokratischen Parteien sind auch schon an Bord. Auch eine Mehrheit der eigenen Wähler. Was jetzt nur fehlt, ist nur noch der Wille der Parteispitze. Der Union gehen die Ausreden aus.
Die Union will doch nicht mit Absicht der AfD zur Macht verhelfen
Bleiben wir also bei den zwei Erklärungen und denken sie zu Ende. Wenn die vorgeschobene Unsicherheit offensichtlich nur eine faule Ausrede ist, was ist dann der wahre Grund? Warum blockiert die Parteispitze wirklich die Prüfung des AfD-Verbots?
Die erste Möglichkeit ist die unangenehme. Teile der Unionsspitze haben sich in Wahrheit schon von der Brandmauer verabschiedet und arbeiten darauf hin, irgendwann mit der rechtsextremen AfD zu regieren. Es wäre ein Verrat an der Demokratie. Noch dazu als Juniorpartner, wohlgemerkt, denn bei 28 zu 21 Prozent wäre die Union in so einer Koalition die kleinere Partei. Wer das ernsthaft erwägt, darf natürlich nicht prüfen lassen, ob der künftige Partner verfassungswidrig ist.
Der Leitantrag beteuert zwar, man lehne eine Zusammenarbeit „schon aus inhaltlichen Gründen“ ab. Aber Beteuerungen sind billig, und eine Partei, die wirklich nie mit Rechtsextremen regieren will, hätte eigentlich kein Problem damit, deren Verfassungstreue zu überprüfen. Ich kann der Unionsspitze nicht in den Kopf schauen. Ich kann nur feststellen, dass ihr Verhalten mit dieser Erklärung besser zusammenpassen würde als mit ihren Worten. Dann ist diese Unionsführung auf die andere Seite gewechselt und müsste mitbekämpft werden. Ich will das nicht glauben, aber es wäre eine mögliche Erklärung.
Absolute Inkompetenz?
Die zweite Möglichkeit ist: Die Unionsspitze glaubt immer noch wahnwitzigerweise, sie könne die AfD als Schreckgespenst benutzen: Die Angst vor den Rechtsextremen zwingt SPD und Grüne in Koalitionen zu Unionsbedingungen, und mit übernommenen AfD-Forderungen holt man die Wähler zurück. Und die AfD könne man van-Papen-Style unter Kontrolle halten. Diese Strategie hat ein riesiges Problem. Sie funktioniert ganz offensichtlich nicht. Sie hat noch nie funktioniert. Und alles spricht dagegen, dass dieser Wunschtraum noch wahr werden könnte. Eine Studie von Werner Krause, Denis Cohen und Tarik Abou-Chadi hat über Jahrzehnte und Länder hinweg untersucht, was passiert, wenn Parteien der Mitte die Positionen der radikalen Rechten übernehmen: Die radikale Rechte wird dadurch nicht schwächer, sondern eher stärker. Wir haben das hier auch analysiert, inklusive dessen, was der Rechtskurs der Union in Sachsen-Anhalt gebracht hat: 43,8 Prozent für die AfD.
Und man muss nicht einmal ins Ausland oder in die Forschung schauen. Man kann einfach auf die Zahlen seit der Bundestagswahl schauen. Die Union hat im Februar 2025 28,6 Prozent geholt. Im ARD-Deutschlandtrend vom Oktober steht sie bei 20 Prozent, dem schlechtesten Wert seit September 2021, die AfD bei 27, die Grünen sind auf vier Punkte herangekommen. Mit Kanzler Merz sind 10 Prozent zufrieden, der schlechteste Wert für einen Kanzler aller Zeiten. Über ein Jahr Rechtskurs, über ein Jahr „die Probleme der AfD-Wähler ernst nehmen“, und das Ergebnis ist: Die Union stürzt ab, die AfD wird stärker. Die FDP hat genau dieses Experiment übrigens schon hinter sich und ist de facto verschwunden. Die Union schaut dabei zu und macht es nach? Unbeirrt? Wider jede Evidenz?
Ideologisch verblendeter Geisterfahrer
Wenn das die Erklärung ist, dann ist die derzeitige Unionsspitze ein ideologisch verblendeter Geisterfahrer, der gegen jede Evidenz die eigene Partei in den Abgrund steuert und droht, die Demokratie gleich mitzunehmen. Wenn sie der AfD selbst durch Nichtstun (oder gar mit willigen Stimmen!) zur Macht verhilft, sind die Konservativen ein zweites Mal in der Geschichte Steigbügelhalter für Rechtsextremisten gewesen. Und man hätte rein gar nichts aus der Geschichte gelernt.
Also entweder gefährdet die Unionsspitze ihre eigene Existenz und unsere Demokratie mit Absicht. Oder aus Inkompetenz. Eine dritte Erklärung sehe ich ehrlich gesagt nicht. Freue mich in den Kommentaren auf eine andere, plausible Erklärung, denn beide machen mich unglücklich. Und in beiden Fällen gilt: Die eigenen Wähler machen das nicht mit. 63 Prozent von ihnen wollen die AfD prüfen lassen, 70 Prozent lehnen eine Koalition mit ihr ab, und 52 Prozent sagen, sie würden die CDU nicht mehr wählen, wenn einzelne Abgeordnete zur AfD überlaufen. Es sind ihre eigenen Leute, die sich gerade abwenden. Aber nicht, weil die Union nicht rechtsradikal genug ist. Die Union verliert nicht trotz ihres Kurses, sondern genau deshalb.
Wie man der CSU schreiben kann
Die CSU beschließt am Freitag und Samstag in München. Bis dahin kann man den Delegierten noch sagen, was ihre Wähler wollen. Innn.it hat eine Aktionsseite eingerichtet, über die du den zehn einflussreichsten CSU-Politikern direkt schreiben kannst. Sag es gern in deinen eigenen Worten – sei vor allem freundlich und sachlich. Wenn du Bayer oder gar CSU-Wähler bist und der Parteispitze widersprechen willst, erwähne das unbedingt. Fordere gerne das, was ihr Ehrenvorsitzender vorschlägt, was ihr Grundsatzprogramm verlangt und was 63 Prozent ihrer Wähler wollen. Und wenn die CSU trotzdem beschließt, nicht die AfD auf Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen, weil man nicht wisse, ob sie verfassungswidrig sei, dann wissen wir wenigstens, dass es nie um Unsicherheit ging. Was das für Konsequenzen für deine zukünftige Wahlentscheidung haben soll, darfst du dann selbst entscheiden.
Dieser Artikel ist zunächst unter dem Titel „63% der Unionswähler für AfD-Prüfverfahren: Der Union gehen die Ausreden aus“ am 22. Oktober 2026 im Volksverpetzer erschienen.

