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Lexikon: Asyl und Asylpolitik

Unter der Bezeichnung Asyl versteht man einen Zufluchtsort, den Schutz vor Gefahr und Verfolgung und die temporäre Aufnahme der Verfolgten. Unter Asylrecht versteht man das geregelte Rechtsgebiet um Asyl (z.B. Anerkennung, Versorgung, Abschiebung oder Einbürgerung). In der Asylpolitik werden diese Grundlagen des Umgangs mit Geflüchteten ausgehandelt. Das Recht auf Asyl ist Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. (2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.“

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