Das Schreiben vom 17. Juli 2026 kommt vom Finanzamt für Körperschaften Berlin I. Darin fordert die Behörde die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen“ (VVN‑BdA) auf, vorzeitig ihre Steuererklärungen für die Jahre 2023 bis 2025 abzugeben. Frist dafür ist November 2026. Diese außerordentliche Prüfung kommt zustande, weil eine „unzulässige politische Betätigung“ vorliegen könnte, so die taz. Die Behörde verweist ausdrücklich auf die „aktuelle Kampagne zum AfD-Verbot“, so das nd. Der Verband, in dem sich Überlebende des Nationalsozialismus und ihre Nachkommen organisieren, könnte also seine Gemeinnützigkeit verlieren, weil er sich gegen die AfD engagiert. Das ist Deutschland im Jahre 2026, kurz vor einer möglichen rechtsextremen Alleinregierung in einem Bundesland.
Die VVN-BdA wurde 1947 von Widerstandskämpfer*innen und NS-Verfolgten gegründet. Sie kümmerte sich nach der Befreiung um Überlebende und ihre Angehörigen. Heute erinnert sie an die Verbrechen des Nationalsozialismus und mobilisiert gegen Rechtsextremismus. Seit 2024 trägt sie die Kampagne „AfD-Verbot jetzt!“ mit. Genau daran stößt sich nun offenbar das Finanzamt.
Rechtes Campaigning-Playbook
Was hier passiert, folgt einem rechten Campaigning-Playbook, das seit circa zwei Jahren im Einsatz ist. Der Vorwurf lautet häufig fehlende Neutralität und der Hebel ist nicht direkt ein Verbot, sondern das Geld. Die Methode von Kampagnenportalen wie Nius und Apollo News, die ihre eigenen politischen Interessen verfolgen, setzt dabei auf Zuspitzung. In ihren Berichten kommt dann immer die gleiche Erzählung vor: Der Staat finanziere seine eigene Opposition, gemeinnützige Vereine seien in Wahrheit parteipolitische Kampfstrukturen.
Zugespitzt haben sich die Anfeindungen gegen die VVN-BdA um den AfD-Parteitag in Erfurt. Anfang Juli 2026 demonstrierten hier knapp 30.000 Menschen gegen den AfD‑Bundesparteitag. Auch das Bündnis „Widersetzen“ hatte zu Blockaden aufgerufen, die VVN-BdA unterstützte die Proteste. Am Rande der Blockaden wurden mutmaßlich drei Reporter*innen von Apollo News angegriffen. Die Ermittlungen dazu laufen. Die Behörde gehe nun bei der VVN-BdA von einer „Tarnstruktur“ aus, weil der Geschäftsführer des Verbands „Widersetzen“ mitgegründet habe und dessen Spendenkonto mit dem der VVN-BdA identisch sei, so Die Welt.
Schon einige Tage vor dem Parteitag hatte der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler auf Apollo News das Finanzamt aufgefordert, die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA zu prüfen: Dem Bündnis „Widersetzen“ gehe es nicht um das Gemeinwohl, sondern um parteipolitische Ziele, der Verband habe eine Grenze überschritten.
Nach dem Auftakt bei Apollo News griffen weitere Medien das Thema auf. So verläuft mittlerweile eine erfolgreiche extrem rechte Kampagne, bis sie schließlich von klassischen Medien übernommen wird, und inzwischen, im Falle der VVN‑BdA, das Schreiben vom Finanzamt einging. Die politische Verantwortung sieht die VVN-BdA beim Berliner Finanzsenator Stefan Evers, der als CDU-Spitzenkandidat für das Rote Rathaus in Berlin antritt.
Die Mechanik ist dabei stets dieselbe: Extrem rechte Medien skandalisieren zivilgesellschaftliche Organisationen, Politik und Behörden greifen die Vorwürfe auf. „Nun wird auch noch ‚politische Neutralität‘ gegenüber der im Kern faschistischen Partei verlangt, wenn wir unsere Gemeinnützigkeit nicht verlieren wollen“, erklärt die VVN-Vorsitzende Cornelia Kerth in einer Stellungnahme des Verbands. „Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben“!
Déjà-vu für die Überlebenden
Für die VVN-BdA ist es nicht das erste Mal, dass sie durch das Finanzamt unter Druck gesetzt wird. Bereits 2019 entzog das Berliner Finanzamt dem Verband die Gemeinnützigkeit, damals unter Verweis auf die Nennung im bayerischen Verfassungsschutzbericht. Die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano schrieb daraufhin an den damaligen Finanzminister Olaf Scholz. Nach öffentlichem Druck nahm die Behörde die Entscheidung rückwirkend zurück.
Jetzt erlebt Ernst Grube die Wiederholung. Der 93-Jährige überlebte als Kind das Ghetto Theresienstadt. Seine Mutter und sein Bruder organisierten sich nach der Befreiung in der VVN. „Dass rechtsradikale Presse solches Vorgehen von Finanzbehörden lauthals fordert, ist Teil deren Hasspropaganda; dass das Finanzamt Berlin das befolgt, ist ein Skandal“. Das Engagement gegen die AfD sei „im besten Sinn gemeinnützig, weil es die gleichen Rechte für alle Menschen und damit die Demokratie schützt“.
Der Fall könnte nun zum Präzedenzfall dafür werden, ob Engagement gegen eine Partei, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft, künftig als „unzulässige politische Betätigung“ gilt. Das alles wenige Tage vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, bei denen die AfD auf Regierungsmacht hofft.


