Es war die große Chance, das dröhnende Schweigen zu beenden. Endlich wird öffentlich über ein AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Regisseur Milo Rau hat die politische Schicksalsfrage sogar auf die große Bühne geholt. Als Herzstück eines dreitägigen Spektakels am Hamburger Thalia Theater. Titel: „Prozess gegen Deutschland“. AfD-Verbot – ja oder nein. Es hätte – mit den kreativen Mitteln der Kultur – ein einmaliger Akt der Aufklärung werden können. Über die Rechtslage, die Beweislage, ein ehrliches Pro und Contra. Was es wurde? Ein politisches Kaspertheater, ein Rollenspiel der kalkulierten Effekte, in dem kluge Wortmeldungen in einer Flut von Halb- und Unwissen untergingen. Statt Aufklärung bleiben Polemik und Pseudo-Diskurs im Gedächtnis – auf einem „Catwalk der Meinungen“, wie es in einer Rezension hieß.
Jener Input, der von den Thalia-Tagen viral ging, war bezeichnenderweise die faktenbefreite Polemik des neuen Bild-Kolumnisten Harald Martenstein, der angesichts der Verbotsdebatte wehrhafte Demokrat*innen in bester Täter-Opfer-Umkehr zu Demokratiefeinden erklärte: „Wir reden hier über das Ende der Demokratie und ihre Ersetzung durch etwas anderes. Die Meinung großer und immer noch wachsender Teile der Bevölkerung soll für die Politik in Zukunft keine Rolle mehr spielen.“ Wer Martenstein einlädt, will keine sachliche Debatte und keinen Austausch von Argumenten, sondern wortgewandten Krawall und jene inszenierte Polarisierung, die seit langem auch die öffentlich-rechtlichen Talkrunden vergiftet. Dass die Springer-Medien mit Martensteins inhaltlich dünner Position ein Millionenpublikum bespielten? Ebenso einkalkuliert wie der Beifall vom rechten Rand. „Jahrhundert-Rede“, jubelte die Junge Freiheit. Diese Art der Rollenbesetzung im politischen Theater garantiert maximale Reichweite. Um den Preis, dass der faktenbasierte Diskurs auf der Strecke bleibt.
Michael Kraske lebt als Journalist und Buchautor in Leipzig. Zuletzt erschien von ihm bei C.H.Beck „Angriff auf Deutschland – Die schleichende Machtergreifung der AfD“ (mit Dirk Laabs). Der Autor wurde mehrfach für seine publizistische Arbeit ausgezeichnet, zuletzt mit dem Spezialpreis der Otto-Brenner-Stiftung für kritischen Journalismus.
Natürlich gab es im Thalia-Theater auch die klugen Köpfe und Kommentare. Den Historiker Volker Weiß etwa, seit Jahren ein versierter Beobachter der Neuen Rechten. Jean Peters von Correctiv, der den demokratischen Parteien zurecht vorwarf, das Prüfverfahren gegen die AfD zu verweigern. Oder die Rechtsprofessorin Kathrin Groh, die erklärte, warum sie als eine von 17 renommierten Staatsrechtler*innen schon vor dem neuesten Gutachten des Bundesverfassungsschutzes (BfV), das die AfD als gesichert rechtsextrem einstuft, einen Appell an die demokratischen Parteien gerichtet hat, das Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen: „Weil wir damals schon der Auffassung waren, dass es ausreichend Belege gibt, verdichtete Belege, um die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nachzuweisen.“ Treffenderweise verwies die Juristin auf die erdrückende Beweislage dafür, dass die AfD darauf ausgehe, die freiheitlich-demokratische Grundordnung mindestens zu beeinträchtigen, was Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes als Voraussetzung für ein Parteiverbot erfordert. Und diese Beweislage stütze sich eben nicht nur auf die Erkenntnisse diverser Verfassungsschutzämter von Bund und Land, so Groh, sondern auch auf umfangreiche zivilgesellschaftliche Recherchen, die ihr zufolge „eindeutig ein Bild von Verfassungsfeindlichkeit“ der AfD ergäben.
Eigentlich hat Regisseur Milo Rau, der die opulente Inszenierung zeitgeschichtlicher Stoffe zu einem eigenen dramatischen Genre gemacht hat, ein ambitioniertes Setting gewählt. Mit Anklage und Verteidigung, Zeug*innen und Expert*innen. En miniature hätte eine Art Beweisaufnahme erfolgen können, die dem Publikum eine fundierte Meinungsbildung über ein AfD-Verbotsverfahren ermöglicht. Das ist dringend notwendig, weil ganz viele Irrtümer kursieren. Etwa, dass für ein Parteiverbot Gewalt oder konkrete Umsturzpläne nachgewiesen werden müssten, was nicht der Fall ist.
Es kam anders. Das hat weniger mit dramaturgischem Popanz zu tun. Mit der SPD-Politikern Herta Däubler-Gmelin etwa, die den „Zeug*innen“ als strenge Richterin ein feierliches Gelöbnis abfordert, mit erhobenem Arm: Ich gelobe! Geschenkt. Auch die „Geschworenen“ fallen unter künstlerische Freiheit. Warum allerdings die Frage, ob eine verfassungsfeindliche Partei verboten gehört, ein „Prozess gegen Deutschland“ sein soll? Na ja, ein lauter Schrei nach Aufmerksamkeit eben. Der Historiker Volker Weiß hat augenzwinkernd bemerkt: „Wir sind alle Laiendarsteller in einem fragwürdigen Spektakel.“ Das war ironisch gemeint, traf aber durchaus einen wahren Kern.
Das wirkliche Trauerspiel der Thalia-Tage besteht darin, dass die Fakten zum AfD-Verbotsverfahren einmal mehr in einem Meer der Meinungen ertranken. Dass weder die Rechtslage noch die Beweislage sauber referiert wurden. Was im Ergebnis dazu führt, dass vielen die Faktenlage nach diesem Meinungsfuror unklarer denn je sein dürfte. Zwischendurch durfte sich der Rechtsaußen-Influencer Feroz Khan über Gruppenvergewaltigungen und Messergewalt auslassen. Die „Anklage“ nennt das dann zwar „totaler Bullshit“, aber die in den Raum geworfenen Zahlen bleiben ungeklärt. Das ist dann wohl kalkulierter Theaterdonner.
Noch fataler ist, was auf der Bühne des Thalia Theaters zur AfD und einem Parteiverbot von jenen verbreitet wurde, die sich selbst in der Rolle von Aufklärenden sehen. Da ging es argumentativ mitunter drunter und drüber. Die „Verteidigung“, die sich also gegen ein Verbotsverfahren aussprach, hat allen Ernstes den Rechtsextremismus der AfD in Abrede gestellt und die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren bestritten. Mit Argumenten, die meilenweit hinter dem Stand der Forschung, journalistischer Recherchen, diversen Verfassungsschutz-Gutachten und der Rechtsprechung zurückbleiben. Als Verteidigerin hat die Publizistin Liane Bednarz den Eindruck erweckt, dass nur vereinzelt, nicht aber von der gesamten AfD ein ethnisch-kultureller Volksbegriff sowie ein an den Rechtsextremisten Martin Sellner angelehntes Konzept einer „Remigration“ vertreten werde. „Einzelne Vertreter ja, definitiv, da wird von Remigration geredet, insbesondere in den neuen Bundesländern“, behauptet Bednarz. „Aber es hat sich nicht so weit verdichtet, dass die AfD in toto als Gesamtpartei dieses Konzept vertritt.“
Die Realität sieht anders aus: Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich (NRW) hat sogar im Bundestag „millionenfache Remigration“ gefordert. Die Europa-Kandidatin Irmhild Boßdorf sagte im Sommer 2023 unter Beifall auf einem Bundesparteitag: „Die Lösung lautet Remigration. Millionenfache Remigration.“ AfD-Chefin Alice Weidel, die deutsch-türkische Staatsbürger selbst als „Passdeutsche“ abgewertet hat, benannte in einem Pressestatement zum Thema „Remigration“ als Ziel der AfD, „missbräuchlich erlangte Staatsbürgerschaften abzuerkennen“. Ein Einfallstor für staatliche Willkür gegen deutsche Staatsbürger*innen. Der Co-Vorsitzende der AfD, Tino Chrupalla, wiederum nannte „millionenfache Abschiebung“ als politische Forderung gar unumstritten. Im Raum Karlsruhe tauchten „Abschiebetickets“ mit AfD-Logo gegen „illegale Einwanderer“ auf.
Völkischen Nationalismus propagiert die AfD aber nicht nur mit dem Kampfbegriff „Remigration“. Schon vor Jahren plakatierte die AfD im Wahlkampf: „Neue Deutsche? Machen wir selber.“ Familienplanung à la AfD soll also ein völkisches Projekt zur Produktion „neuer Deutscher“ werden. Auf allen Hierarchieebenen verbreiten AfD-Kader zudem seit Jahren die Verschwörungsideologie vom „Great Replacement“ – dem „Großen Austausch“ –, die weltweit Rechtsterroristen morden lässt. Der Rechtsextremismus der AfD ist x-fach dokumentiert: in Gutachten, Studien, Büchern, Reportagen. Nach vier Ost-Bundesländern hat nun auch der niedersächsische Verfassungsschutz die AfD als extremistisch eingestuft. So wie auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, auch wenn das Urteil bis zur juristischen Klärung ruht.
Die „Verteidigung“ im Hamburger Thalia-Theater ignoriert indes nicht nur die erdrückende und bestens dokumentierte Beweislage zur AfD, sondern sogar die einschlägige Rechtsprechung. Im Mai 2024 wies das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) die Klage der AfD gegen die Beobachtung als rechtsextremer Verdachtsfall mit einer bemerkenswerten Begründung zurück: Das Gericht fand hinreichende Anhaltspunkte dafür, „dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.“ Das Bundesverfassungsgericht hat aber die Menschenwürde zum unverhandelbaren Kern des Grundgesetzes erklärt. Weiter sahen die OVG-Richter den begründeten Verdacht, dass es den politischen Zielen eines maßgeblichen Teils der AfD entspreche, „deutschen Staatsangehörigen mit einem Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen.“
Zur Begründung ihrer Ablehnung eines Verbotsverfahrens verwies die Juristin Bednarz im Thalia Theater auf zwei Positionspapiere der AfD, die „klipp und klar“ machten, dass die AfD nicht zwischen Staatsbürger*innen mit und ohne Migrationsgeschichte unterscheide. Diese Papiere könne man nicht einfach als „taktisch motiviert“ abtun, denn: „Der Bundesverfassungsschutz kann ja nicht in die Köpfe gucken. Woher will er wissen, ob es taktisch motiviert ist? Das ist keine Basis für so ein weit gehendes Urteil.“ Man müsse vielmehr abwarten, ob sich „diese Tendenzen verdichten in der Partei. Dann kann man ein neues Verbotsverfahren initiieren.“ Dazu muss man wissen, dass das BfV-Gutachten überhaupt nur eine Quelle unter vielen in einer jahrelangen Beweiserhebung vor dem Bundesverfassungsgericht wäre, keineswegs aber die Basis für ein Urteil.
Kann denn die AfD wirklich ihre jahrelange völkisch-nationalistische Dauer-Agitation in Reden, Posts, Clips, Chats und Büchern, in Parlamenten und auf der Straße, tatsächlich durch eine offizielle „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ abräumen? Nein, das kann sie natürlich nicht. Wir haben zu dieser Frage für unser Buch „Angriff auf Deutschland“ explizit die Staatsrechtsprofessorin Michaela Heilbronner befragt. Ihre eindeutige Antwort lautet: „Die AfD kann jedenfalls nicht alle problematischen Aussagen allein dadurch entkräften, dass sie eine offizielle Aussage dagegensetzt.“ Vielmehr prüfen die Gerichte, ob „ein Bekenntnis zur Verfassung genuine Überzeugung ist oder nur eine Propagandamaßnahme nach außen darstellt.“ Und Schutzbehauptungen werden eben als solche gewertet, wenn die alltägliche Praxis der Partei dagegenspricht. All das ist längst bekannt. Wer es wissen will, kann es sehen. Die allermeisten Quellen sind frei zugänglich. Wer ein AfD-Verbotsverfahren ernsthaft diskutieren will, muss das auf der Grundlage der Fakten- und Rechtslage tun. Das Thema ist zu wichtig und zu heikel für starke Meinungen mit dünner Substanz. Sonst kommt am Ende nur Diskurs-Simulation heraus.
Mahnende Stimmen wie die des US-Forschers Daniel Ziblatt sind zunehmend einsame Rufer. Der Harvard-Professor warnte schon vor Jahren in seinem Standardwerk davor: „Wie Demokratien sterben.“ Nämlich von innen, durch demokratisch gewählte Demokratiefeinde. Ziblatt erlebt nun gerade selbst in Echtzeit unter Donald Trump, wie schnell das gehen kann. Der Wissenschaftler hält es für denkbar, dass die AfD in absehbarer Zeit in Deutschland (mit)regieren wird, gerade im Osten. Aus der eigenen leidvollen Erfahrung warnt er, dass dann „ähnliche Attacken auf Wissenschaft und Universitäten“ zu erwarten seien wie unter Donald Trump. Die Institutionen müssten sich schon jetzt für den Ernstfall wappnen. Darüber sollte Deutschland reden. Vielleicht in einem „Prozess für Deutschland“.


