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Der „Schutzbund Deutschland“ bleibt verboten

Der neonazistische „Schutzbund Deutschland“, der sich programmatisch an die NSDAP anlehnt, ist heute endgültig und rechtskräftig verboten worden. Damit verlieren zwei Abgeordnete des „Schutzbunds“ in Brandenburger Kommunalvertretungen ihre Sitze. Die Aktivisten des „Schutzbunds“ hatten sich 2003 von der NPD abgespalten und diese als „Systempartei“ kritisiert.

 

Immer wieder war es dem vergleichsweise kleinen „Schutzbund“ gelungen, mit rassistischer Hetze in die Medien zu kommen: Zum Beispiel mit einem rassistischen Flugblatt gegen den Fußball-Nationalspieler Gerald Asamoah; zum anderen mit Flugblättern und Webauftritten, in denen dazu aufgefordert wurde Schilder mit dem Text „Stop! No go area“ in Brandenburger Kommunen aufzustellen. Damit sollten rassistische Gewalttaten verherrlicht und Migranten, Flüchtlinge und ausländische Touristen abgeschreckt werden.

Aus dem NSDAP-Programm abgeschrieben

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Verbot des brandenburgischen Innenministeriums vom Sommer 2006 bestätigt. Eine Beschwerde der Neonazivereinigung gegen das Verbot wurde zurückgewiesen, teilte das Gericht heute mit.
Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte das Verbot unter anderem mit einer „Wesensverwandschaft des Vereins mit dem Nationalsozialismus“ begründet. So hatte die Vereinigung für ihr Grundsatzprogramm teilweise wortgleiche Formulierungen aus dem 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920 übernommen sowie mehrere antisemitische NS-Hetzbilder und -grafiken übernommen und nachgedruckt.

Totschläger und NSDAP-Aufkleber

Anlässlich des Verbots im Juli 2006 hatten Polizeibeamte insgesamt dreizehn Objekte in Brandenburg und eines in Halle/Saale durchsucht. Dabei beschlagnahmten die Beamten u.a. eine professionelle Durckerwerkstatt mit zwei Offset-Druckmaschinen sowie zehntausende Flyer, Plakate und Aufkleber. Gefunden wurden u.a. ein Totschläger und Aufkleber, die für die NSDAP und das verbotene Neonazinetzwerk „Blood & Honour“ (BH) warben.

NPD nicht radikal genug

Zu den zentralen Aktivisten des „Schutzbunds Deutschlands“ gehört der ehemalige brandenburgische NPD-Landesvorsitzende Mario Schulz. Gemeinsam mit dem damaligen Brandenburger JN-Vorsitzenden Jens Pakleppa und dem gesamten NPD-Kreisverband Prignitz-Ruppin hatte Schulz 2003 die NPD im Streit um die Kandidatur eines Rechtsextremen mit bosnischer Herkunft für die NPD bei den Eruopawahlen verlassen. Die Abtrünnigen warfen der NPD deshalb vor, sie hätte das „Abstammungsprinzip“ verraten und sich als „Systempartei“ geoutet. Schulz & Co. gründeten dann die „Bewegung Neue Ordnung“, die u.a. unter dem Pseudonym „Schutzbund Deutschland“ und „Ja zu Brandenburg“ auftrat.

Verlust von Kommunalmandaten

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) begrüßte die Entscheidung. Es sei gut, dass die Verbotsverfügung nun endgültig rechtskräftig sei, erklärte der Minister. Ende März hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot bestätigt. Gegen diesen Beschluss hatten die Verantwortlichen des „Schutzbunds“ die nun abgewiesene Beschwerde eingelegt. Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verliert nach Angaben des Innenministeriums in Potsdam nun u.a. Mario Schulz seinen Sitz als Abgeordneter im Prignitzer Kreistag, in den er noch als NPD-Kandidat gewählt worden war.

Dieser Artikel wurde aus dem Tagesspiegel vom 29.7.2008 übernommen und durch BTN ergänzt.

Weblinks:

| Im Profil: Die „Bewegung Neue Ordnung“

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