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Der Verfassungsschutz zu rechtsextremistischer Ideologie

Das rechtsextremistische Weltbild wird von nationalistischen und rassistischen Anschauungen geprägt. Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder Rasse entscheide über den Wert eines Menschen. Da nach rechtsextremistischem Verständnis diesem Kriterium auch die Menschen- und Bürgerrechte untergeordnet werden, stehen Rechtsextremisten in einem fundamentalen Widerspruch zum Grundgesetz, das diesen Rechten besonderen Rang und Schutzwürdigkeit zuweist. So lehnen Rechtsextremisten das für jedes Individuum geltende universale Gleichheitsprinzip ab, wie es Art. 3 des Grundgesetzes konkretisiert.

 

Rechtsextremisten treten in aller Regel für ein autoritäres politisches System ein, in dem ein Staat und ein ? nach ihrer Vorstellung homogenes ? Volk als angeblich natürliche Ordnung zu einer Einheit verschmelzen. Gemäß dieser Ideologie der „Volksgemeinschaft“ sollen die staatlichen Führer intuitiv nach dem vermeintlich einheitlichen Willen des Volkes handeln. In einem rechtsextremistisch geprägten Staat würden somit die wesentlichen Kontrollelemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, wie das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen auszuüben, oder das Recht auf Bildung und Ausübung einer Opposition, wegfallen.

Rechtsextremismus stellt in Deutschland kein einheitliches Gefüge dar, sondern tritt mit unterschiedlichen Ausprägungen nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente und unterschiedlichen, sich daraus herleitenden Zielsetzungen auf.

Das Weltbild gewaltbereiter Rechtsextremisten, dazu zählen auch rechtsextremistische Skinheads, ist diffus. Ihre Einstellungen werden von fremdenfeindlichen, oft rassistischen sowie gewaltbejahenden Ressentiments geprägt. Sie treten mit spontanen Gewalttaten und aggressiver, volksverhetzender Musik in Erscheinung. So wollen sie ihren Willen ausdrücken, Deutschland von allen vermeintlich Fremden zu „befreien“.

Die Überzeugungen der Neonazis orientieren sich in der Regel an nationalsozialistischen Vorstellungen eines totalitären „Führerstaats“ auf rassistischer Grundlage. Im Gegensatz zu den rechtsextremistischen Skinheads konzentrieren sie sich stärker auf zielgerichtete politische Aktivitäten, die oftmals sehr aktionistisch angelegt sind. Aus ihrer Sicht ist das deutsche Volk höherwertig und deshalb vor „rassisch minderwertigen“ Ausländern oder Juden zu schützen.

Bei den rechtsextremistischen Parteien finden sich eher nationalistische Positionen. Ihnen gilt die Nation als oberstes Prinzip; damit einher geht eine Abwertung der Menschen- und Bürgerrechte. Dies hat insbesondere eine Ablehnung der Gleichheitsrechte für diejenigen zur Folge, die nicht dem ? von ihnen ausschließlich ethnisch definierten ? „Deutschen Volk“ angehören. Sie streben nach einem autoritären Staat, in dem die freiheitliche demokratische Grundordnung außer Kraft gesetzt wäre.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht 2006

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