Die größte Studie zu Rassismus in deutschen Behörden bestätigt, was Betroffene seit Jahren beklagen: Institutioneller Rassismus ist Alltag in Jobcentern, Ausländerbehörden, Jugendämtern und der Polizei. Nach drei Jahren Forschung und sechs Millionen Euro Aufwand hat das Bundesinnenministerium (BMI) die Ergebnisse ohne Pressekonferenz oder politische Einordnung veröffentlicht. Warum bleibt eine öffentliche Debatte aus?
Was ist institutioneller Rassismus – und was zeigt die Studie?
Institutioneller Rassismus bedeutet nicht nur „böse Einzelpersonen“, sondern Routinen, Gesetze und Strukturen, die systematisch rassifizierte Gruppen benachteiligen. Die Studie zu institutionellem Rassismus des BMI-Forschungsverbunds untersuchte genau das: 26 Institutionen in neun Bundesländern, Tausende Akten, Interviews mit Betroffenen und Expert*innen. Ergebnis: In allen untersuchten Behördentypen wirkt sich Rassismus aus. Keine einzige Institution war rassismusfrei.
Der Forschungsverbund „Institutionen & Rassismus“ (InRa) untersucht über drei Jahre von Anfang 2022 bis Ende 2024 systematisch Rassismus in staatlichen Institutionen, darunter Jobcenter, Ausländerbehörden, Polizei, Sozialämter und andere Behörden in neun Bundesländern; im Rahmen der Studie werden Akten ausgewertet, Beschäftigte befragt und qualitative Interviews mit Betroffenen sowie Expert*innen geführt.
Die Ergebnisse: Menschen, die als „nicht dazugehörig“ gelesen werden, werden häufiger als „problematisch“ dargestellt, ihre Beschwerden seltener ernst genommen oder als Überempfindlichkeit abgetan. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt im direkten Kontakt mit staatlichen Stellen nur unzureichend. Eine Lücke, die viele Betroffene hilflos zurücklässt. Situationen, in denen Eltern mit Migrationsgeschichte Diskriminierung in Schule oder Jugendamt melden und ihre Sorge als „Missverständnis“ oder „Überforderung“ abgewertet wird, sind damit nicht Ausnahme, sondern Symptom eines Systems.
Die ideologische Verdrängung: „Wir sind postrassistisch“
Die Studie passt zu einer langen Tradition deutscher „rassistischer Amnesie“. In Forschungen zu diasporischen Gemeinschaften, und speziell Rassismus, wird die „Ideologie der Rassenlosigkeit“ beschrieben: Deutschland will Rassismus als Importproblem sehen, nicht als heimische Struktur. Nach Hanau und den NSU-Enthüllungen versprach die Politik Aufklärung.
Statt die Studie als Chance für einen ehrlichen Blick nach innen zu nutzen, verweist das Innenministerium darauf, es handle sich um Ergebnisse eines unabhängigen Forschungsverbunds. Parallel dazu erleben Menschen, die von Rassismus betroffen sind, in unterschiedlichsten Rollen, jeden Tag, wie stark behördliche Entscheidungen ihre Lebensrealität prägen.
Wenn Behörden zu Hürden werden – für viele verschiedene Gruppen
Die InRa-Studie beschreibt Mechanismen, die in vielen Beratungs- und Empowerment-Projekten seit Jahren sichtbar sind: misstrauische Nachfragen, wenn jemand nicht ins erwartete Bild passt, Aktenvermerke, die Probleme kulturell statt strukturell erklären, Verfahren, in denen Betroffene kaum wirksame Beschwerdewege haben. Rassismus in Behörden trifft Menschen auf unterschiedliche Weise, je nach Aufenthaltsstatus, sozialer Lage, zugeschriebener Herkunft oder Religion.
Besonders deutlich wird das dort, wo mehrere Ebenen zusammenkommen: etwa bei rassifizierten Alleinerziehenden im Sozialamt, geflüchteten Menschen in Unterkünften, Jugendlichen of Color in Kontakt mit Polizei oder Familien, deren „Anderssein“ in Akten festgeschrieben wird. Die Studie macht deutlich: Das sind keine individuellen Einzelfälle, sondern Ausdruck von Strukturen und Wissensbeständen, die Behördenhandeln prägen. Dass gleichzeitig oft behauptet wird, Rassismus sei „die absolute Ausnahme“, verstärkt das Gefühl vieler Communitys, mit ihren Erfahrungen nicht ernst genommen zu werden.
Bayern und das Muster der Verweigerung
Ein Detail der Debatte ist besonders bezeichnend: Bereits beim Streit um eine Studie zu Racial Profiling in der Polizei erklärte Bayern, für „einschlägige Studien“ sehe man keine Notwendigkeit. Rassismus in der Polizei habe keinen Platz, Racial Profiling sei „völlig unzulässig“, also brauche es auch keine Untersuchung.
Diese Haltung, Probleme nur deshalb nicht sehen zu wollen, weil es sie „nicht geben darf“, findet sich auch in der Auseinandersetzung mit der InRa-Studie wieder: Bayern verweigerte komplett die Teilnahme an der Untersuchung. Dass ausgerechnet dort, wo am lautesten betont wird, man habe „kein Problem“, die Forschung blockiert wird, ist kein Zufall, sondern Teil des institutionellen Problems.
Was jetzt passieren muss
Die Studie ist eine Aufforderung zum Handeln. Das BMI muss institutionellen Rassismus klar benennen, statt ihn sprachlich zu umschiffen. Das AGG sollte so reformiert werden, dass Menschen auch im Kontakt mit Behörden wirksam geschützt sind. Eine bundesweite Anti-Rassismus-Strategie braucht verbindliche Ziele und Kontrollmechanismen.
Behörden sollten verbindliche, machtkritische Anti-Rassismus-Weiterbildungen etablieren, diskriminierungsfreie Beschwerdestrukturen schaffen und systematisch Daten zu Ungleichbehandlungen erfassen.
Beratungsstellen, migrantische Selbstorganisationen und Initiativen von Menschen mit Rassismuserfahrung leisten seit Jahren Aufklärungs-, Bildungs- und Empowermentarbeit – sehr oft unterfinanziert. Wenn institutioneller Rassismus ernsthaft abgebaut werden soll, müssen diese Strukturen langfristig gestärkt statt projektweise abgearbeitet werden.
Sichtbarkeit schafft Druck. Es braucht öffentliche Debatten, kritische Medienberichte, Druck aus Initiativen, klar benannte Forderungen und Menschen in Behörden, die bereit sind, ihre eigene Praxis zu hinterfragen. Institutioneller Rassismus ist kein Randthema, sondern eine Frage von Demokratie und Gleichberechtigung.


