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Lexikon: Geflüchtete

Geflüchteter ist ein anderer Ausdruck für Flüchtling. Er wird verwendet, um die abwertende, kleinmachende Endung „-ling“ zu vermeiden. Außerdem hat „Geflüchtete*r“ hat im Unterschied zum Flüchtling den Vorzug, dass die Ableitung vom Partizip Perfekt ein potenzielles Ende der Flucht schon integriert. Niemand will auf Dauer ein Flüchtling sein. Trotzdem sind beide Begriffe weiter gebräuchlich und werden parallel verwendet. Geflüchtete sind Personen, die aufgrund externer Umstände ihr Heimatland verlassen (z.B. wirtschaftliche und politische Zwänge, Krieg, Bürgerkrieg, Natur- oder Umweltkatastrophen). Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen enger gefassten Flüchtlingsbegriff und nennt als Gründe zur Flucht „begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“.

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