Aiwanger: Erinnerungsabwehr als Erfolgsrezept
Erfolg wegen, nicht trotz Antisemitismus beim stellvertretenden bayrischen Ministerpräsidenten. Ein Kommentar.
Die Verherrlichung des Nationalsozialismus ist in Deutschland ein Straftatbestand. Verboten ist das öffentliche Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen der nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft unter Verletzung der Menschenwürde der Opfer. Verherrlichen heißt hier „das Berühmen der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft als etwas Großartiges, Imponierendes oder Heldenhaftes“, umfasst dabei auch die „Heldenverehrung“ der Repräsentanten des Regimes, die rechtsextreme Demonstrationen gern betreiben.
Erfolg wegen, nicht trotz Antisemitismus beim stellvertretenden bayrischen Ministerpräsidenten. Ein Kommentar.
Die Causa Aiwanger zeigt wieder einmal: Diese Gesellschaft findet keinen guten Umgang mit Antisemitismus. Und wieder einmal ist das Signal für Jüdinnen*Juden fatal. Ein Kommentar.
In Berlin-Mitte beißt ein Bezirksverordneter der AfD um sich und in der Bundestagsfraktion kommt womöglich das „freundliche Gesicht des NS“ an.
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