Weiter zum Inhalt

Lexikon: NS-Verherrlichung

Die Verherrlichung des Nationalsozialismus ist in Deutschland ein Straftatbestand. Verboten ist das öffentliche Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen der nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft unter Verletzung der Menschenwürde der Opfer. Verherrlichen heißt hier „das Berühmen der NS-Gewalt- und Willkürherrschaft als etwas Großartiges, Imponierendes oder Heldenhaftes“, umfasst dabei auch die „Heldenverehrung“ der Repräsentanten des Regimes, die rechtsextreme Demonstrationen gern betreiben.

Artikel zum Thema

2021-09-13 15_59_59-Hacked By Anonymous

Attila Hildmann Der Wolf ist weg

Was den Strafverfolgungsbehörden bisher nicht gelang, erledigte nun das Hacker-Kollektiv „Anonymous“ in Kooperation mit einem Überläufer, dem der Antisemitismus und…

Von|
Eine Plattform der