Die Prozessberichterstattung stammt von Adalet Solingen und wurde dort zuerst veröffentlicht.
Zusammenfassung:
Für den heutigen Prozess wird eine Nachbarin des Täters Daniel S. geladen, die mit ihm, dessen Partnerin und den Eltern in einer Hofschaft in Solingen lebt. Die Nachbarin hatte sich zuvor bei der Polizei gemeldet und dort ausgesagt, dass ihr Jessica B., die Partnerin des Täters, kurz nach dessen Verhaftung gestanden habe, dass er auch für den Brandanschlag in der Wuppertaler Normannenstraße verantwortlich ist. Zudem berichtet die Nachbarin von ihren Erfahrungen und Eindrücken zu Daniel S. und dessen familiären sowie sozialen Umfeld, insbesondere zu NS-verherrlichenden Aussagen des Täters und rassistischen „Stammtischparolen“ des Vaters und Umfelds.
In der Nacht vom 24. auf den 25. Juli – also vor ihrer gerichtlichen Aussage – wird sie von Jessica B. und einer weiteren Nachbarin, der Frau von Marcel L. (Die Identitären und ehemals NPD) unter Druck gesetzt, in dem ihre Katzenklappe spätabends aufgebrochen und ihr ein Brief eingeworfen wird. In Panik ruft sie die Polizei, die sie nachts zu ihrer Tochter bringt. Dazu mehr im folgenden Bericht.
Des Weiteren stellt der psychologische Gutachter Prof. Dr. Faustmann sein abschließendes psychiatrisches Gutachten über den Täter vor und es werden alle Anträge von Başay-Yıldız abgelehnt. Diese wird wegen ihres Urlaubs in der heutigen Sitzung von Andrea Groß-Bölting vertreten. Der Anwalt Fatih Zingal und seine Klienten, Kancho Zhilovs Eltern, sind heute nicht beim Prozess dabei.
Bericht der Nachbarin: NS-Verherrlichung und Garagen-Treffen mit „Ausländerdebatten“
Die Nachbarin wohnt seit 2012 in der gleichen Hofschaft, wo auch Daniel S. und Jessica B. seit 2022 gewohnt haben bzw. Jessica B. auch nach wie vor noch lebt. Das Haus des Paares ist auf der gegenüberliegenden Seite ihrer Terrasse, in der Nachbarschaft seien alle per „Du“.
Über ihr persönliches Verhältnis zum Täter sagt die Nachbarin aus, dass er ihr gegenüber sehr hilfsbereit gewesen sei, ihr mal Blumen gebracht oder einen verletzten Finger verbunden habe. Seinem Vater Rudolf S. (Rufname: Rudi) gehört das Haus, in dem Daniel S. zuletzt lebte. Dieser selbst sei nach dem Tod seiner Mutter in ihr Haus ein Stück weiter gezogen. Das Leben in der Hofschaft rund um die Familie S. beschreibt die Nachbarin wie folgt: In Rudolf S. Garage fänden vor allem seit dem Ausbruch der Coronapandemie regelmäßige Treffen statt, es werde oft ab Mittag getrunken. Richter Kötter vergleicht es mit einem „Nachbarschaftstreff“, was die Nachbarin bestätigt. Die Nachbarin sagt aus, es träfen sich überwiegend dieselben Männer, ab und an auch Daniel S. Mutter und dessen Bruder. Auch Daniel S. sei öfter dabei gewesen, aber nicht so regelmäßig wie die anderen. Die Nachbarin hatte nach eigener Aussage ein gutes Verhältnis zu Daniel S. und Jessica B. und vor allem zu letzterer ein engeres Verhältnis. Sie sei auch mehrfach in deren Wohnung gewesen, jedoch nur im ersten und zweiten Stock – von der Nutzung anderer Geschosse wisse sie nichts.
Über Jessica B. sagt sie aus, dass diese während des Einzugs 2022 lange krank gewesen sei und danach einen Bürojob bei einer Firma in Köln bekommen habe. Sie arbeite aber viel im Homeoffice. Das Verhältnis zwischen Rudolf S. und dessen Sohn Daniel S. beschreibt sie als „auf den ersten Blick ganz in Ordnung“.
Zu etwaigen Nachbarschaftskonflikten in der Hofschaft befragt sagt sie aus, dass sich ein „deutscher Nachbar“ über Daniel S. Gartenarbeiten zu später Stunde beschwert habe aber auch darüber, dass sie zu laut lache. Zu Konflikten mit italienischen Nachbarn befragt sagt sie, diese hätten „viel Zeug“ in einem Gartenstück rumliegen, woraufhin Daniel S. ein „Riesenplakat“ mit der Aufschrift „Dieser Müll gehört zur Hausnummer…(*des italienischen Nachbarn)“ aufgehängt habe. Die „Leute aus der Garage“ hätten auch Streit mit dem italienischen Nachbarn gehabt, wohl wegen des Wegerechts.
Zur politischen Einstellung von Daniel S. befragt, sagt sie zunächst, dass sie es nicht so genau sagen könne, da sie nie explizit über Politik gesprochen hätten. Es gab aber durchaus „Momenteindrücke, wo ich dachte: Oha“. Als Beispiel nennt sie Daniel S. Aussage, dass man nicht mehr durch Wuppertal-Oberbarmen gehen könne „wegen der vielen Ausländer“. Eine weitere Situation aus dem Sommer 2023 habe sie nachhaltig sehr schockiert. Die Nachbarin sei auf ihrer Terrasse gewesen und habe sich laut murmelnd über etwas aufgeregt. Daraufhin habe Daniel S., der gerade „furchtbare Musik“ hörend im Garten arbeitete, sie gefragt, was los sei. Als Tipp zur Bewältigung mit ihrer Unzufriedenheit habe er ihr gesagt „Mach das so wie ich. Ich mache mir hier Musik aus der NS-Zeit an. Das hat im Dritten Reich funktioniert und das funktioniert auch jetzt. Das hat Struktur.“ Die Nachbarin sei zu schockiert gewesen und habe ihn nicht weiter damit konfrontiert.
Kötter fragt sie, ob sie das Lied habe identifizieren können. Sie verneint und sagt aus, die Polizei habe ihr bei ihrer Befragung das Lied „Erika“ vorgespielt, was es nicht gewesen sei. Text habe sie auch nicht verstehen können aber Daniel S. habe es selbst als „NS-Schlager“ bezeichnet. Richter Kötter fragt weiter, ob das „Verhalten oder Tun“ von Daniel S. damit in Einklang zu bringen sei, dass er „ausländerfeindlich“ gesinnt sei. Das kann die Nachbarin nicht beurteilen, habe ihn aber auch nie mit Migranten erlebt.
Zu Daniel S. Umfeld und deren politischer Einstellung befragt, sagt sie aus, dass Jessica B.s Schwester für die SPD im Bundestag ist – Jessica B. sei darüber begeistert gewesen aber ihres Eindrucks nach generell eher unpolitisch. Es gäbe immer wieder „kleinere Sachen“, die ihr auffielen. Zum Beispiel habe Rudolf S. ihr mal beim Arbeiten in der Garage stolz gesagt, nachdem sie ihn dafür gelobt hatte, wie fleißig er sei: „Ein deutscher Mann arbeitet“. Auch bei den nachbarschaftlichen Treffen in der Garage ginge es öfter um „Ausländerdebatten“. Ein Mal zum Beispiel hätten sie sich sehr darüber gefreut, dass bei einem Betrugsfall eines Reisebüros Kunden betrogen worden seien. Das habe vor allem türkische Menschen getroffen, „da haben sich alle die Hände gerieben, dass Ausländer Geld verloren haben.“ Richter Kötter beendet den Exkurs zum Umfeld mit der Feststellung, dass es sich dabei aber wohl eher um so „Stammtischparolenmanieren“ handele.
War Jessica B. doch Mitwisserin über Daniel S. Brandanschlag in der Normannenstraße?
Richter Kötter fragt weiter, wie es in der Hofschaft nach der Verhaftung von Daniel S. gewesen sei. Die Nachbarin sagt, dass die Polizei und der WDR dagewesen seien, generell „viel Trubel“. Jessica B. sei sehr aufgelöst gewesen. Ein bis zwei Tage nach der Verhaftung habe die Nachbarin Jessica B. deshalb mit in ihre Wohnung genommen, wo sie sich ihr offenbart habe: Jessica B. erzählte ihr, dass sie auf der Polizeiwache Videos von Daniel S. nach der Tat gesehen habe. In der Tatzeit sei er nicht zu Hause gewesen. Für sie stehe fest, dass er es war. Er habe generell viel geklaut und gelogen. Jessica B. habe der Nachbarin auch gestanden, dass das Haus, in dem sie vorher in Wuppertal gewohnt hatte, auch gebrannt hat.
Jessica B. habe sich gewundert, dass Daniel S. kurz vor dem Brand großen Druck auf sie ausgeübt habe, ihre Sachen aus der Wohnung zu holen. Sie habe dann später von dem Brand erfahren und ihn damit konfrontiert, woraufhin er ihr gegenüber der Brandlegung gestanden habe. Daraufhin habe sie ihm gesagt „Mach das nie wieder. Dabei hätten Menschen sterben können.“ (*Anmerkung: An dieser Stelle widersprechen sich die gerichtlichen Aussagen von Jessica B. im letzten Verhandlungstag und den Aussagen der Nachbarin. Siehe Prozessbericht 18.)
Nach diesem Geständnis war die Nachbarin im Urlaub und sehr durcheinander. Als sie nach ihrer Rückkehr gesehen habe, dass in der Hofschaft das Leben weiterging, als sei nichts gewesen, habe sie auch so weitergemacht und sich mit dem Wissen nicht an die Polizei gewandt. Als sie dann aber in der Presse gesehen habe, dass der Brandanschlag in der Normannenstraße kein Anklagepunkt gegen Daniel S. ist, sei das der Grund für sie gewesen, aktiv zu werden.
Druck und Beeinflussungsversuche auf die Nachbarin seitens Jessica B. und der Frau von Marcel L.
Zur Mitwisserschaft von Jessica B. befragt, stockt die Nachbarin öfter und wirkt verunsichert und aufgeregt, sie bittet um ein Glas Wasser. Dann erzählt sie, dass sie in der letzten Nacht kaum geschlafen habe, weil ihr am späten Abend vor der Vernehmung im Gericht von einer Nachbarin ein Brief von Jessica B. durch ihre Katzenklappe zugesteckt worden sei, wobei die Klappe beschädigt worden war. In Panik hatte sie die Polizei gerufen und sei zu ihrer Tochter gebracht worden. Sie übergibt den Brief an Richter Kötter – die Sitzung wird kurz unterbrochen.
In der Unterbrechung lässt sich eine Situation im Gang vor dem Gerichtssaal beobachten: Staatsanwalt Bona und Jochen Ohliger, Daniel S. Wahlverteidiger, sprechen miteinander. Bona zu Daniel S. Anwalt: „Das kriegen wir zusammen hin“. Eine unbeteiligte Dritte reagiert darauf mit: „Jo, das ist klar, dass ihr das zusammen hinkriegt.“ Bona: „Das hat nichts hiermit zu tun, nur dass hier keine Missverständnisse entstehen.“
Nach der Unterbrechung wird der Brief von Kötter vorgelesen (Anmerkung: Da den Prozessbeobachter*innen der Brief nicht vorliegt, folgen Direktaussagen und Wortlaute).
„Hallo (Name der Nachbarin), da du auf mein Klopfen und Klingeln nicht reagierst, schreibe ich dir diesen Brief. Bis vor ein paar Tagen war mir die Tragweite dessen, was du bei der Polizei ausgesagt hast, nicht bewusst.“ „Du hast da übelst was durcheinandergeworfen.“ Sie habe „Gulasch“, „Komisches vor allem Falsches“ erzählt. „Du hast an dem Abend ne halbe Flasche Jägermeister gesoffen.“ Das „Mach das nie wieder“ seitens Jessica B. gegenüber Daniel S. sei nicht auf die Brandstiftung in der Normannenstraße bezogen, sondern bezogen auf Betrügereien seinerseits unter ihrem Namen. „Das mit Daniel und den Liedern aus der NS-Zeit…“: Dass „Marschmusik einen beim Arbeiten antreibt“ bedeute nicht, dass es den NS glorifiziere. Ihre gemeinsamen Freunde seien sich darin auch einig. „Dass du mit der Polizei sprichst, ohne mal mit mir zu reden…“, „Das ergibt alles keinen Sinn, das macht mich alles einfach nur traurig.“ „Das ist eine ganz schäbige Aktion.“ „Deine tägliche Dosis Alkohol…“, „Dass man dem Daniel jetzt nun doch den Nazi bzw. Rechtsstempel aufdrückt, ist das dein Ziel?“, „Du hast mir gesagt, dass du weißt, dass Daniel kein Rechter ist.“ „Ich glaube, dir ist nicht bewusst, was du tust oder du bist einfach nur gemein und hast es nicht gerafft.“
Nach der Verlesung des Briefes sagt die Nachbarin dazu: „Als sie mir erzählt hat, dass das Haus in Wuppertal auch gebrannt hat, da hab ich keineswegs Alkohol getrunken.“ – das sei 1-2 Tage nach Daniel S. Verhaftung gewesen. Erst 2-3 Wochen danach sei der besagte Abend gewesen, an dem sie Jägermeister getrunken hatte. Jessica B. habe ihr an diesem Abend generell viel von Daniel S. erzählt, – unter anderem, dass er ein ganz lieber Kerl sei und „mit Rechts nicht zu tun habe“. An dem Abend habe die Nachbarin Jessica B. nicht widersprochen, weil beide alkoholisiert waren, ihr dann aber am nächsten Tag gesagt, sie habe da eine andere Wahrnehmung.
Staatsanwalt Bona fragt: Glauben Sie, dass Daniel ein Rechter ist? Die Nachbarin sagt aus, das könne sie nicht genau sagen. Aber, wenn jemand NS-Lieder hört, müsse man ja erstmal auf die Idee kommen, da bewusst nach zu suchen. „Da interpretier ich schon, dass er das gut fand.“
Bona will wissen, mit wem die Nachbarin vor ihrer Aussage beim Gericht gesprochen habe. Sie gibt an, sie habe mit einem Bekannten von ihr gesprochen, dessen Namen sie nach Aufforderung Bonas auch namentlich nennt. Er fragt weiter: Was haben Sie dem gesagt? Sie gibt an, dass sie ihrem Bekannten das erzählt habe, was ihr von Jessica B. gestanden worden sei, und beide seien zum Ergebnis gekommen: „Wenn ich dann einfach zur Polizei gehe, dann steh ich als die da, die die Hofschaft anschwärzt.“
Bona fragt mehrfach nach, mit wem sie vorher noch gesprochen hat, und fragt direkt nach einer Person mit Namen. Die Nachbarin gibt an, diese Person habe nur einen Kontakt zur Zeitung taz hergestellt. Bona weiter: Hat die taz Ihnen denn gesagt, gehen Sie zur Polizei? Nachbarin: verneint, die taz habe nur einen Artikel veröffentlicht. Bona: Wieso sind Sie dann doch zur Polizei gegangen? „Weil es um Menschenleben geht, und ich konnte es einfach nicht mehr aushalten.“ Sie habe gedacht, dass die Polizei durch die Medien darauf aufmerksam wird. Das sei aber nicht so gewesen, sie sei nicht angesprochen worden.
Bona hakt weiter nach und betont, diese Inhalte seien monatelang durch die Medien gegangen. Dann fragt er die Zeugin, ob sie die Musik im Garten als NS-Musik zuordnen konnte. Sie verneint aber und sagt erneut aus, Daniel S. habe ihr das gesagt und sie habe ihm geglaubt: „Er hat gesagt, dass es Musik aus der NS-Zeit ist.“ Ihr sei der genaue Wortlaut noch genau in Erinnerung.
Bona wiederum: Hat sie jemand beeinflusst mit der Polizei zu sprechen? Die Nachbarin: „Nein, eher im Gegenteil.“ Sie wurde eher zur Vorsicht aufgerufen. „Ich möchte mich von niemanden vor den Karren spannen lassen.“ Daraufhin lässt Bona von dem Thema ab. (Anmerkung: Auffällig ist an dieser Stelle, dass der Staatsanwalt – wohlgemerkt nicht die Verteidigung des Täters – offensichtlich nur daran interessiert ist, eine mögliche Vorab-Beeinflussung der Zeugin hinsichtlich eines rassistischen Tatmotivs herauszuarbeiten. Die bedrohliche Einschüchterung mit Brief und beschädigter Katzenklappe ist für ihn in der Befragung ebensowenig Thema wie die NS-Glorifizierung des Täters.)
Kötter fragt sie, ob sie glaube, dass Daniel S. krank sei, da dies in ihrer polizeilichen Aussage wie folgt notiert worden sei: „Ich weiß nicht, ob Daniel ein Rechtsextremer ist, aber ich denke, der Mann ist krank.“ Die Nachbarin dementiert: „Das habe ich gar nicht gesagt. Der Staatsschutz hat das aufgeschrieben, aber ich habe nichts gesagt, weil ich niemandem was unterstelle.“ Sie habe sich schon währenddessen darüber gewundert, dass der Vernehmende des Staatschutzes diesen Satz ergänzt hatte, dachte sich aber, dass mal so stehen zu lassen. Sie sei Sozialarbeiterin im Drogenbereich gewesen und aus ihrer Arbeit sei ihr, Daniel S. „starre Mimik“ und sein stockender Gang auffällig vorgekommen. Sie hatte den Eindruck: „Da stimmt was nicht. Da ist irgendwas.“
Das Umfeld des Täters: Freund und Nachbar des Täters bei Identitären und AfD-Demos, Bruder des Täters laut dessen Lebensgefährtin ein „Nazi“
Andrea Groß-Bölting (Vertretung für Basay-Yildiz) fragt sie nach den Personen aus der Garage des Vaters und ob sie diese identifizieren könne. Die Nachbarin gibt zu Protokoll, dass Rudolf S. (Vater des Täters), Raimund (Onkel des Täters), ein Wölli und ein Stefan regelmäßig da seien. Groß-Bölting fragt, ob auch Marcel L. öfter dabei sei und wenn ja, wie häufig. Laut Nachbarin „eher nicht“ aber „vielleicht hat er mal dazugestanden“. Weiter beschreibt sie, dass „Rudi“ (Vater) ein „stückchenweiter“ mehrere Garagen und ein Stück Wiese gehörten. Im Sommer habe es da mal Treffen gegeben, es wurde gegrillt, Jessica und Daniel seien da gewesen, die Zeugin selbst auch und und generell „viele Leute“: „Es ging lustig zu“. Auch Marcel sei dabei gewesen – das sei ihr ganz deutlich in Erinnerung, da er ihr Lachen so ansteckend gefunden hatte.
Auf Nachfrage bestätigt die Nachbarin, dass Daniel S. Kontakt zu Marcel L. hatte und sagt, dass er ein Freund des Paares ist. Darüber hinaus berichtet sie, dass am Abend zuvor (24.7.2025) Marcel L. zu ihr gekommen sei, nachdem die Katzenklappe kaputt gemacht und der Brief bei ihr eingeworfen worden war. Er entschuldigte sich bei ihr dafür und sagte, nicht Jessica B. habe den Brief gewaltvoll durch die Katzenklappe gezwängt, sondern seine Frau.
Groß-Bölting fragt die Zeugin, ob sie die politische Haltung von Marcel L. kenne. Sie antwortet: „Ja allerdings. Wir haben viel diskutiert, der wollte mir immer so ,identitäre Ideen‘ mit auf den Weg geben, wollte mich davon überzeugen.“ Er sei auch auf einer Demo von AfD und Identitären gewesen: „weiß ich, weil ich auf der Gegendemo war.“ Die Frage, ob sie mitgekommen hat, dass Daniel mal etwas zu Marcels politischer Haltung gesagt habe, verneint sie.
An diesem Punkt steigt die Verteidigung des Täters ein: Ohliger zur Nebenklagevertreterin „Was soll das? Was machen wir hier eigentlich?“. Daraufhin fragt Kötter Groß-Bölting, ob sie in der Unterbrechung mit Verfahrensbeteiligten gesprochen habe. Diese verneint und macht deutlich, dass sie als Vertretung von Basay -Yildiz selbstverständlich die Informationen aus den Ermittlungsakten studiert habe und sie nun mit ihren Fragen an die Zeugin weiterfortfahren möchte.
Sie fragt, ob diese den Namen von Marcel L. bei ihrer Aussage bei der Polizei erwähnt habe. Die Nachbarin verneint. Weiter fragt sie, was sie gefühlt habe, als sie den Brief bekommen hat. Die Nachbarin: „Wenn mir jemand die Katzenklappe kaputt macht, um mir einen Brief einzuwerfen – da krieg ich Angst.“ Sie habe Panik bekommen und nicht gewusst, wen sie so spät noch anrufen könne und was sie machen solle. Daraufhin hatte sie die Polizei gerufen. Sie verstehe, dass Jessica enttäuscht sei, „weil sie mir Sachen erzählt hat, von denen sie nicht dachte, dass sie sie weitererzähle“ und weiter „Jessica möchte den Daniel natürlich schützen.“ Jessica B.‘s Zuschreibung, dass sie Alkoholikerin sei, widerspricht sie.
Auf die Frage, ob sie den Eindruck habe, dass der Brief sie für ihre heutige Aussage beeinflussen sollte, bestätigt sie: „Im ersten Moment hatte ich das, das hat auch meine Panik verstärkt.“
Nebenklageanwalt Antonakis fragt, wieso sie sich damals nicht gleich an die Polizei gewandt hat. Die Nachbarin: „Ich war völlig kopflos. Der hilfsbereite Daniel, der mir Blümchen bringt, bringt Menschen um.“ Nach ihrem Urlaub habe sie in der Nachbarschaft / Hofschaft festgestellt, dass alles seinen Gang ging, als sei nichts passiert. Dann habe sie auch weitergemacht.
Nebenklagevertreter Radoslav Radoslavov fragt nach dem Treffen in der Garage und weiteren Familienangehörigen. Die Nachbarin erzählt von Daniel S. Bruder namens David, der nicht da wohne aber seit der Verhaftung öfter da sei. Sie habe ihn seitdem mehrmals erlebt – „hochaggressiv, vor allem Jessica gegenüber“. An dem Jägermeister-Abend habe ihr Jessica B. gesagt „Der Daniel hat mit rechts nichts zu tun. Aber der David, das ist ein Nazi.“ Die Zeugin sagt aus, dass sie sich das „vom äußeren Erscheinungsbild“ durchaus vorstellen könne „aber nicht jeder, der eine Glatze hat, ist ein Nazi.“ Sie habe allerdings einmal live erlebt, wie er „völlig ausgetickt“ sei und Jessica beschimpft habe. Es ging um eine kranke Taube auf ihrer Terrasse, die aus Jessica B.s und ihrer Sicht nicht mehr zu retten gewesen sei. Daraufhin habe Jessica B. den Vater Rudolf S. angerufen. Plötzlich sei David S. angerannt gekommen, mit einem „hochaggressiven Ausdruck“ und habe Jessica als „Fotze“ beleidigt und daraufhin mit bloßen Händen, der Taube „den Hals umgedreht“.
Damit endet die Befragung der Zeugin, ohne dass der Bruder, den die Lebensgefährtin des Täters als „Nazi“ bezeichnet, auch nur irgendwie thematisiert wird oder in diese Richtung weitere Fragen gestellt werden.
Ohne, dass der Zusammenhang für Zuschauende klar wird, werden Bilder aus verschiedenen Akten gezeigt. Unter anderem Fotos aus der verbrannten Wohnung in der Grünewalderstraße mit zensierten Stellen (Balken vor vermutlichen Leichnamen) und einem verkohlten Kinderbett – ohne Vorwarnung und in Anwesenheit der Eltern und Großeltern der Ermordeten sowie Überlebenden.
Unkommentiert werden auch Fotoaufnahmen aus der Hausdurchsuchung bei dem Täter gezeigt, darunter diverse Waffen (Macheten, mind. eine Langwaffe und mind. drei Handfeuerwaffen, Chemikalien und Benzinkanister) sowie Fotos aus dem Keller mit dem sog. Lied eines Asylbewerbers, dessen Verbreitung wegen Volksverhetzung strafbar ist. Dieses wird in diesem Zusammenhang laut verlesen.
Auswertung von Audio-Dateien auf Festplatte von Daniel S., Nebenklagevertreterin dazu: „Es wäre wünschenswert, wenn jemand mit der Auswertung betraut würde, der wissenschaftliche Kenntnisse zu Rechtsextremismus hat“
Des Weiteren liest Richter Kötter einen Vermerk von Kriminalinspektion KK 11 (Tötungs-, Brand- und Waffendelikte) im Auftrag des Staatsschutzes zu Audiodatei-Auswertung vom 3.6.2025 vor. Dieser habe 1333 Treffer gefunden, primär Techno, Deutschrap, Rock, der überwiegende Großteil sei unpolitisch, 12 Titel seien nicht abspielbar gewesen „aber vom Titel her unauffällig“. Vier Titel seien „PMK-Relevant“ (politische motivierte Kriminalität): Adolf Hitler Remix, Aggro Berlin Nazi Tot, Erika „Plus“ (*Anmerkung: Im Vortrag wird es als „Plus“ gelesen, später stellt sich durch die Nebenklagevertretung heraus, dass es sich bei dem „Plus“ um ein Eisernes Kreuz-Emoji handelt) sowie zwei Audio-Fassungen von Charlie Chaplins Abschlussrede aus „Der große Diktator“.
Bewertung KK11 zu „Adolf Hitler-Hip Hop Remix“: Ausschnitte aus Reden Hitlers „Wollt ihr den totalen Krieg“ und Hitlers Rufen „Sieg“ und der antwortenden Menge „Heil“ mit Hip Hop hinterlegt. Bewertung des Ermittlers dazu: In diesem Lied seien nur Bruchstücke mit Musik hinterlegt worden, eine zusätzliche Botschaft sei nicht zu entnehmen, es ginge eher um eine Stimmung.
Bewertung KK11 zu „Aggro Berlin Nazi tot“: Das Lied wird dem Deutschrapper Kaisa zugeordnet. Der Track wird vom Staatsschutz als „gewaltverherrlichend gegenüber Rechtsextremen“ und eher „linksradikal“ eingestuft (*Anmerkung: Der Rapper Kaisa ist wegen seiner homophoben und antisemitischen sowie holocaustleugnenden und verschwörungsideologischen Lyrics und Aussagen seit einigen Jahren bei Rechtsextremen beliebt. Um dies herauszufinden, benötigt es keinerlei kriminologischer Kompetenz, sondern lediglich zwei Google-Suchen und der Lektüre des Wikipedia-Beitrags des Rappers. Siehe unter anderem hier.
Bewertung KK11 zu Charlie Chaplins Rede aus ,Der große Diktator‘: dieses liegt in zwei Fassungen und mehrfachen Kopien vor, ein Mal der Auszug Chaplins Abschlussrede aus dem Film und eine Fassung, die mit Hans Zimmers „Time“ hinterlegt ist.
Bewertung KK11 zu „Erika ,Eisernes Kreuz-Emoji‘“: es handele sich dabei um ein Wehrmachtslied von 1938, dass durchaus zur NS-Propaganda genutzt wurde aber keine explizit rassistischen Textinhalte hat, „Heimatverbundenheit und Tapferkeit im Sinne des NS“ ist Bestandteil des Liedes und es handele sich bis heute um ein „umstrittendes aber bekanntes deutsches Kulturgut“ und Teil der zeitgenössischen Popkultur, da es in Sozialen Medien in den letzten Jahren häufiger erscheine. Motiv am Besitz des Liedes könne „kulturhistorisches oder militärhistorisches Interesse“ gewesen sein.
Fazit des Staatsschutzes: Es sei „keine politische Gesinnung“ abzuleiten, es handele sich auch nur um vier von 1333 Treffer, die nicht homogen-politisch seien.
Groß-Bölting weist auf die gravierenden Unterschiede in der Recherche und Bewertung von bspw. Taten im islamistischen Bereich im Gegensatz zum Umgang mit diesem Fall hin und spricht von „bemerkenswerten Bemühungen das kleinzureden, was auf rechte Ideologie hinweist“ und weiter „Adolf Hitler soll keine Bedeutung haben oder vermeintlich ironisch sein.“ Dazu drückt sie ihr Unverständnis darüber aus, dass die Polizei keine Ahnung habe, wie Rechte agieren und keinerlei Kenntnisse darüber, wie in rechten Kreisen mit Symboliken gearbeitet wird. So handele es sich bei der Audio-Datei nicht um „Erika +“ wie „Plus“ verlesen, sondern um ein Eisernes-Kreuz-Emoji. „Es wäre wünschenswert, wenn jemand mit der Auswertung betraut würde, der wissenschaftliche Kenntnisse zu Rechtsextremismus habe“
Anschließend werden Auszüge aus dem Bundeszentralregister des Täters verlesen: Urteilssprüche in Hagen und dem Amtsgericht Solingen wegen Unterschlagung und Diebstahl geringfügiger Sachen im Zeitraum 2018 und 2020. Richter Kötter gibt anschließenend Başay-Yıldızs Antrag auf ihr 45–60-minütiges Abschlussplädoyer am Tag der Urteilsverkündung (30.7.2025) statt, für das sie für einen Tag aus ihrem Urlaub anreisen wird. Die Verteidigung des Angeklagten meldet sich daraufhin zu Wort und beantragt, statt an dem für die Plädoyers vorgesehenen Montag, ebenfalls am Tag der Urteilsverkündung zu sprechen. Insbesondere Ohliger sei wichtig, nach Başay-Yıldız sein Abschlussplädoyer zu halten. Radoslavov fragt, ob es zu einer Nachverhandlung zum Brandanschlag in der Normannenstraße kommen wird, worauf Staatsanwalt Bona entgegnet, dass dies nicht im Rahmen dieser Verhandlung erfolgen wird.
Abschlussaussage des psychologischen Gutachters Prof. Dr. Faustmann
Dieser beginnt damit, dass es keine neuen Aspekte gäbe, die aus Daniel S. „Netzverhalten“ als auch seiner Beobachtung der letzten Prozesstagen zu lesen sei. (*Anmerkung: Bemerkenswert ist, dass sich der Gutachter in seinen anschließenden Ausführungen ausschließlich auf eine Zusammenstellung von Informationen der Polizei stützt und sich in seiner Bewertung der politischen Komponente lediglich auf Datenfunde von 2017 mit rechtsextremen Bezügen bezieht. Keine Rolle spielen aktuellere Chat-Verläufe, in denen Daniel S. den Wunsch äußerte, dass sich „Ausländer“ an Silvester „wegböllern“ (Artikel von ND) sowie Youtube-Abrufe von AfD- und Wehrmachtsliedern oder eindeutige Google-Suchanfragen seitens des Täters (Vgl. vergangene Prozessberichte))
Daniel S. habe eine Verhaltensstörung durch jahrelangen Amphetaminkonsum. Seit dem 12.-13. Lebensjahr konsumiere er Cannabis und relativ kurz danach auch Amphetamine: „sehr hoch, sehr viel ohne Ausfallserscheinung, nahezu täglicher Konsum und hohe Toleranzgrenze“. In den Jahren 2005/6, dann 2008/2009, 2013/2014 hatte er Klinik-/Reha-Aufenthalte, die er alle abgebrochen hat.
Weiter gibt der Gutachter zu Protokoll, Daniel S. habe an dem psychologischen Gutachten mitgewirkt. Die psychosozialen Auswirkungen des Drogenkonsums seien unter anderem, dass eine „berufliche Tätigkeit nicht mehr festzustellen sei“ und er eine „gewisse Unzufriedenheit und Langeweile“ aufweise, „wenig emotional, sehr sachlich“ sei. Das „Selbstkonzept“ des Täters sei ein „Streben nach Autarkie“, das in beruflicher und partnerschaftlicher Interaktion nicht erfüllt worden sei. Weiteres Element seines „Selbstkonzeptes“ sei es, „sich selbst durch die Abwertung anderer zu stärken“ – eine Identifikation mit den Stärken anderer und gleichzeitige Abwertung anderer sei stark bei ihm ausgeprägt.
Zur politischen Einstellung des Täters aus psychiatrischer Sicht sagt er aus, dass der erste Aspekt von Daniel S. Strategien sei, sich selbst in der Stärke von SS-Offizieren und NS-Bildern zu sehen. Von „Identifikation“ zu sprechen, „wäre zu stark“. Ein zweiter Aspekt, sei das Prinzip, sich selbst über andere zu stellen und andere „auf Grund von Hautfarbe sowie jüdischer und muslimischer Religion“ abzuwerten. Eine „handlungsleitende Funktion“ oder unmittelbare Bezüge zur Tat seien dem allerdings nicht zu entnehmen. Er könne keine unmittelbare Ableitung aus psychiatrischer Sicht vornehmen. Es sei eher durch „persönliche Belastungserfahrungen“ zu erklären, dass sich der Täter sozial zurückgezogen und in eine „regressive Selbstbeschäftigung hin zur selbstbestätigenden Handlung“ begeben habe. Dies liege „viel tiefer“ als „bestimmten Menschen Schaden zuzufügen“. Er sei in Beziehungen belastet gewesen, seine Partnerinnen hätten zu seiner Idealisierung geneigt und er habe nicht genügend Stabilität in diesen Beziehungen bekommen. Daher habe er eine „Selbststabilisierung durch Objekt-Abwertung“ und „Kompensation gegen Dinge, nicht unmittelbar gegen Menschen“ gefunden.
Bona fragt, ob Objektabwertung in diesem Zusammenhang auch „Menschen“ bedeute. Gutachter: Objekt bedeute hier auch Personen, welche Bedeutung das Wissen um die Anwesenheit von Menschen in den Häusern während der Brandlegung für den Täter spielte, ließe sich nicht abschließend klären. Es sei auch in Betracht zu ziehen, dass es sich auch um eine Überhöhung durch das Hinzufügen von Schaden an den Bewohner*innen handele, er habe diesen Aspekt aber in der Begutachtung nicht klären könne. (Anmerkung: Wenn es dem Täter nicht um das Ermorden von Menschen ging, wieso hat er dann in der Normannenstraße die Ausgänge versperrt?)
Bona äußert, dass die Tatorte aus seiner Sicht nicht aus „ausländerfeindlichen Motiven“ ausgewählt worden seien. Da im Haus in der Solinger Josefstraße (* ebenfalls Brandanschlag durch Daniel S.) eine Familie mit einem deutschen Namen wohnte, sei ein „ausländerfeindliches Motiv widerlegt“. Gutachter: Es handele sich bei den Tatorten um „Orte der eigenen Biografie“ des Täters und dadurch in einer Bewältigung einer zurückliegenden Kränkung des eigenen Selbst. Abschließendes Wissen um die „Empfindsamkeit“ des Täters fehle.
Bona: Wäre nicht eine intensivere Beschäftigung mit rechtsextremen Inhalten – nicht nur im Tatzeitraum von zwei Jahren (2022 und 2024) und eine Beschäftigung mit NS-Inhalten im „Promillebereich“ – bei einer Radikalisierung erwartbar? Er führt aus, dass er sich auch mal intensiv mit Motiven zu Brandanschlägen beschäftigt habe: In den meisten Fällen handele es sich seines Wissens um Pyromanie, Versicherungsbetrug und psychische Störungen.
Der Gutachter pflichtet dem bei, dass er – entgegen anderer Fälle extrem rechten Terrors, die er verfolgt habe – Daniel S. als „ruhigen, stillen Menschen“ wahrnehme, der „in sich selbst sehr verletzbar“ sei. Es handele sich bei ihm um eine Bewältigung, keine Radikalisierung z.B. im Darknet. (*Anmerkung: Wohlgemerkt, kaufte der Täter wie viele andere extrem rechte Terroristen Schusswaffen im Darknet, was hinsichtlich einer Bewertung seiner Radikalisierungstendenz anscheinend keine Rolle spielt.)
Bona findet, dass sich Motive zur Brandstiftung häufig in einem „Anzünden zur eigenen Selbststabilisierung“ fänden. Gutachter pflichtet dem erneut bei und verweist auf Heidelberger-Studien von vor der „letzten Jahrhundertwende“. Es sei nicht das Feuer und nicht die aggressiv-kämpferischen Anschläge, die den Täter faszinierten, sondern eine „softe Brandlegung“. Radoslavov fragt dazu, wieso der Täter dann nicht sein eigenes Haus anzündete, sondern andere Häuser? Gutachter: Den Täter trieb seines Erachtens der „lange Weg und das lange durch die Nacht streifen“ zu den Orten. Er vergleicht dies mit einem Jogger, der sich über seine gelaufenen Kilometer selbstvergewissere. Auch die intensive Vorbeschäftigung und Vorbereitung der Brandsätze diene aus seiner Sicht einem Regressionsabbau „über mehrere Stunden“.
Anschließend werden alle Anträge von Başay-Yıldız seitens des Gerichts abgelehnt. In der Gesamtschau seien die Indizien nicht ausreichend für eine Anerkennung einer rassistischen Gesinnung. Die Konflikte mit seinem marokkanischstämmigen Nachbarn in der Normannenstraße vor dem Brandanschlag als auch mit seinen italienischen Nachbarn in der Hofschaft in Solingen seien „nachbarschaftliche Streitigkeiten“ und nicht durch Rassismus gekennzeichnet. Auch seine Partnerin sowie Ex-Partnerin hätten keine Kenntnis über rassistische Einstellungen des Täters gehabt – diese hätte zumindest angedeutet auffallen müssen. (*Anmerkung: Von Beginn an beobachten wir, dass die Partnerin des Täters, die sehr wahrscheinlich von dessen Brandstiftung in ihrem ehemaligen Wohnhaus in der Normannenstraße gewusst hatte und bis heute Beiträge aus dem verschwörungsideologischen und extrem rechten Spektrum auf Facebook postet, immer wieder als verlässliche Quelle für das Gericht bezüglich Daniel S. politischer Gesinnung angeführt wird. Dies ist am heutigen Prozesstag besonders befremdlich, nachdem die Nachbarin als Zeugin, nicht nur in der Nacht vor ihrer Aussage von Jessica B. und der Partnerin von Marcel L. eingeschüchtert wurde. Diese sagte auch vor Gericht aus, dass Jessica Daniel S. eindeutig schützen möchte. Dennoch bezieht sich das Gericht nach wie vor absolut unkritisch auf ihre positive Darstellung ihres Lebensgefährten.)
Auch Başay-Yıldızs Antrag, eine unabhängigere Polizeibehörde mit den Ermittlungen zu dem Fall zu beauftragen, wird abgelehnt.

