Am 16. Februar hat die AfD-Fraktion im Hamburger Rathaus im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe „Fraktion im Dialog“ zu einem Gespräch mit Hans-Georg Maaßen eingeladen. Im Ankündigungstext wird der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz als zentraler Gast vorgestellt, der über die Frage sprechen soll: „Haben wir totalitäre Verhältnisse?“
Die Formulierung setzt implizit an der Behauptung an, das politische System der Bundesrepublik sei nicht mehr auf einer freiheitlich-demokratischen Grundlage, sondern von totalitären Zügen geprägt; ein Narrativ, das in der AfD-Kommunikation wiederholt eingesetzt wird, um demokratische Diskurse zu entwerten und sich selbst als Opfer zu inszenieren.
Die AfD Hamburg verkauft in der Ankündigung der Veranstaltung zudem die Beobachtung Hans-Georg Maaßens durch den Verfassungsschutz als Ausweis von „Qualität“. Eine bewusste Verdrehung:
Die Beobachtung ist keine Ehrung, sondern die Konsequenz seiner öffentlichen politischen und ideologischen Radikalisierung. Das wirft die Frage auf: Inwieweit waren diese Denkmuster bereits angelegt, als er noch Verantwortung im Staatsdienst trug?
Bruch zur früheren Rolle im Staatsdienst?
Die öffentliche Selbstinszenierung Maaßens als Verteidiger der Meinungsfreiheit markiert auf den ersten Blick einen Bruch zu seiner früheren Rolle als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Während er heute staatliche Institutionen, Medien und Teile der politischen Öffentlichkeit als freiheitsgefährdend beschreibt, stand er zuvor für ein Staatsverständnis, das innere Sicherheit, Geheimhaltung und staatliche Interventionsfähigkeit betonte. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch weniger ein grundlegender Bruch als eine positionsabhängige Verschiebung der Argumentationslogik, bei der zentrale autoritäre Muster erhalten bleiben, während sich der Referenzpunkt verändert.
In seiner Zeit als Leiter des Inlandsgeheimdienstes vertrat Maaßen ein klassisches sicherheitsstaatliches Paradigma. Der Staat erschien als Garant von Ordnung und Schutz, dessen Funktionsfähigkeit Grenzen der Offenheit und Transparenz erforderlich mache. Whistleblowing, Informationsabfluss und die Veröffentlichung interner Dokumente wurden primär als Risiko für die Sicherheit gerahmt, nicht als demokratisches Korrektiv. Meinungsfreiheit wurde zwar anerkannt, aber eng an die Bedingung geknüpft, dass sie nicht in extremistische Gefährdungslagen übergehe. In diesem Verständnis fungiert der Staat als Instanz legitimer Grenzziehung für die Öffentlichkeit.
Nach dem Ausscheiden aus dem Amt verschiebt sich Maaßens Rhetorik deutlich. Der Staat, dem er zuvor Autorität und Eingriffsbefugnisse zuschrieb, erscheint nun als Akteur, der Meinungsfreiheit bedrohe, Zensur ausübe und politische Gegner verfolge. Diese Erzählung geht einher mit der Umdeutung von Kritik, journalistischer Einordnung und institutioneller Distanzierung zu Akten von Repression. Widerspruch wird nicht als konstitutiver Bestandteil demokratischer Öffentlichkeit anerkannt, sondern als Ausdruck eines unterdrückenden Systems abgewertet. Damit wird ein Freiheitsbegriff mobilisiert, der den demokratischen Streit selbst abwertet.
Keine späte Liberalisierung
Man könnte diese Verschiebung wohlwollend als späte Liberalisierung eines ehemaligen Sicherheitsstaatsvertreters lesen. Eine solche Deutung wäre plausibel, wenn sie mit begrifflicher Klarheit, mit der Anerkennung von Gegenrede als Teil von Freiheit und mit einer kritischen Reflexion der eigenen früheren Positionen einherginge.
Genau dies ist jedoch nicht erkennbar. Statt einer universellen Neubewertung staatlicher Macht zeigt sich eine asymmetrische Freiheitsrhetorik. Staatliche Intervention wird nicht grundsätzlich problematisiert, sondern dort als illegitim dargestellt, wo sie die eigene politische Position betrifft. Der Maßstab für Freiheit wird damit nicht verallgemeinert, sondern auf die eigene Betroffenheit verengt.
In der Tiefenstruktur bleibt das Muster der Grenzziehung erhalten. Früher definierte Maaßen die Grenzen legitimer Öffentlichkeit aus der Perspektive staatlicher Sicherheit. Heute definiert er sie aus der Perspektive seiner eigenen politischen Identität und Interessen. In beiden Fällen wird Öffentlichkeit normativ eingehegt, Kritik abgewertet und Deutungsmacht beansprucht. Der Unterschied liegt nicht im Verhältnis zur Kritik, sondern in der Quelle der Autorität. Wo zuvor der Staat die Referenz bildete, tritt nun die eigene Person als Maßstab. Das autoritäre Moment wird damit nicht überwunden, sondern subjektiv definiert.
Verharmlosung von tatsächlicher Zensur
Politisch und diskursiv hat diese Verschiebung erhebliche Konsequenzen. Die semantische Ausweitung des Zensurbegriffs verharmlost reale staatliche Repression in autoritären Regimen. Wer Kritik in einer offenen Gesellschaft als Zensur bezeichnet, relativiert die Erfahrungen jener, die mit Verboten, Inhaftierung und Gewalt konfrontiert sind.
Zugleich wird auch journalistische Arbeit abgewertet, wenn Einordnung und Faktenprüfung als Unterdrückung geframt werden. Damit wird ein Grundrecht nicht verteidigt, sondern instrumentell verengt. Meinungsfreiheit wird zur Chiffre für Widerspruchsfreiheit umgedeutet.
Die Kontinuität in Maaßens Biografie liegt somit weniger in einer konsistenten politischen Ideologie als in einem fortbestehenden Anspruch auf Grenzziehung gegenüber unerwünschter Öffentlichkeit. Der Bruch besteht in der Verschiebung des Legitimationsrahmens von staatlicher Sicherheit zu persönlicher Freiheitsrhetorik. Beides verbindet ein problematisches Verhältnis zur Kritik. Wer Freiheit ernsthaft verteidigt, muss Kritik als ihren Kern anerkennen. Wer Kritik als Zensur abwertet, betreibt keine Liberalisierung des Staatsbildes, sondern die individuelle Verwertung eines autoritären Verständnisses von Öffentlichkeit.
Freiheitsrhetorik nach Maß
Maaßens Freiheitsrhetorik erscheint somit weniger als Ausdruck einer konsistenten normativen Überzeugung als einer interessengeleiteten Anpassung an die eigene Lage. Politische Prinzipien werden je nach persönlichem Vorteil neu gefasst, so wie es gerade passt. Die Agenda verändert sich mit der Position im Machtgefüge.
Das wirft die Frage nach dem Verantwortungsbewusstsein auf, mit dem hier zentrale Grundrechte in Anspruch genommen werden. Wie bei anderen Akteuren in diesem Milieu verbinden sich auch hier Ideologie mit persönlichem Vorteil und politischer Verantwortungslosigkeit zu einer Art Geschäftsmodell. Dieses zielt darauf ab, politische und ökonomische Relevanz zu sichern und die eigene Agenda dauerhaft sichtbar und wirksam zu halten.


