Das Oberlandesgericht Jena verurteilte am 1. April zwei Mitglieder und einen Unterstützer der Neonazi-Kampfsportgruppe Knockout 51 zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und zwei Monaten und zwei Jahren und neun Monaten. Damit blieb das Gericht deutlich hinter dem Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft (GBA) zurück, die Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren gefordert hatte.
Angeklagt waren die Neonazis aus Eisenach wegen Bildung und Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung. Laut der GBA soll die Gruppe neben einer Vielzahl weiterer Straftaten vorgehabt haben, politische Gegner*innen zu töten. Die Richter*innen sahen dafür jedoch keine hinreichenden Beweise. Verurteilt wurden die Angeklagten deswegen nur für den Straftatbestand der kriminellen Vereinigung und nicht wegen des Terrorismusvorwurfs. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl die Anklage als auch die Angeklagten können Revision einlegen.
Damit schließt die richterliche Entscheidung nahtlos an das Urteil im ersten Verfahren gegen Knockout 51 an. Vier Mitglieder der Gruppe wurden bereits 2024 ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Jena wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Der Richter übernahm damals die Erzählung der Angeklagten, sie hätten nur aus Notwehr gehandelt. Ihre Bewaffnung hätte dazu gedient, „durch Abschreckung Gewalt zu verhindern“.
Der dieses Mal vorsitzende Richter Matthias Blaszczak fungierte bereits im ersten Prozess als Beisitzer. In seiner Urteilsbegründung sagte er am 1. April, dass eine „wesentlich gleiche Beweislage“ bestehe und deswegen das Gericht zu „keiner anderen Überzeugung“ als im ersten Verfahren komme. Gegen die Absicht, tödliche Gewalt auszuüben, spräche unter anderem, dass viele der mittels Überwachungsmaßnahmen aufgenommenen Tötungsfantasien der Neonazis von „Lachen“ begleitet gewesen seien. Der Richter verwies zudem auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Januar 2026, die das erste Urteil im Knockout 51-Komplex in seinen Grundzügen bestätigte.
Dem Urteil nach habe Knockout 51 primär versucht, mithilfe von Gewalt, „Kiez-Streifen“, Graffiti und Stickern einen „Nazi-Kiez“ in Eisenach aufzubauen und damit einen „Herrschaftsanspruch“ zu manifestieren. Fahrten zu überregionalen Demonstrationen hätten dazu gedient, Linke und Polizeibeamt*innen anzugreifen. Ideologische Schulungen sollten die Weltanschauung der Vereinigungsmitglieder festigen.
Zwei Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt
Im Einzelnen soll der Angeklagte Kevin N. Knockout 51 mitgegründet und die Rolle eines Rädelsführers eingenommen haben. Er erhielt die höchste Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Sein Mitstreiter Marvin Wo. wurde neben der Mitgliedschaft bei Knockout 51 auch der Beihilfe zur Herstellung einer Waffe für schuldig befunden. Für den bereits verurteilten Anführer der Gruppe, Leon R., hatte er Metallarbeiten am Verschluss einer halbautomatischen Schusswaffe ausgeführt. Der Waffenbau sprach aus der Sicht der Richter*innen aber nicht für eine Tötungsabsicht, da Leon R. und Marvin Wo. die Waffe über einen langen Zeitraum hinweg nicht fertiggestellt hatten. Wo.s Haftstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Er muss außerdem gemeinnützige Arbeit leisten.
Schuldig der Unterstützung von Knockout 51 in fünf Fällen ist dem Urteil nach Patrick Wieschke, Kreisvorsitzender der rechtsextremen Partei Die Heimat (ehemals NPD) im Eisenach-Wartburgkreis. Er hatte den rechtsextremen Kampfsportlern unter anderem Räume im Flieder Volkshaus, der Heimat-Parteizentrale in Eisenach, für Trainings und zur Waffenlagerung zur Verfügung gestellt. Weiterhin trug er zur überregionalen Vernetzung der Gruppe in der rechtsextremen Szene bei und informierte Gruppenmitglieder über „verdächtige“, also vermeintlich linke, Personen und Autos in Eisenach. Seine Haftstrafe, die kürzeste der drei, wurde ebenfalls zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Er muss zudem eine Geldstrafe an einen gemeinnützigen Verein zahlen. In zwei Anklagepunkten wurde Wieschke freigesprochen.
Allen drei Angeklagten wurde bei der Strafzumessung vom Gericht zugutegehalten, dass sie während ihrer Taten „unter dem Eindruck von Angriffen aus dem linken Spektrum” gestanden hätten. Gemeint sind damit u.a. Angriffe auf Leon R. und seine Kneipe Bull’s Eye in Eisenach. Die Handlungen der Rechtsextremen seien deswegen aus der Sicht der Richter*innen teilweise „nachvollziehbar“ gewesen.
Perspektiven von Betroffenen spielten kaum eine Rolle
Theresa Lauß von der Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Thüringen nannte das Urteil für die Betroffenen einen „Schlag ins Gesicht“. Die Beratungsstelle kritisierte in einer Pressemitteilung, dass die Perspektiven von Betroffenen in beiden Gerichtsverfahren zu wenig berücksichtigt wurden.
In der Urteilsbegründung geht der vorsitzende Richter kaum auf den Zusammenhang zwischen dem rechtsextremen Weltbild der Angeklagten und den begangenen Straftaten ein. Die Umsetzung ihrer Ideologie war Hauptzweck der Vereinigung – doch worin bestand diese Ideologie genau? Das formulierte der Richter nicht aus.
Kurz erwähnt wurden neben der (geplanten) Gewalt gegen Linke auch die Abwertung und Gewalt gegen Migrant*innen und Suchterkrankte. Welche konkreten Auswirkungen das Agieren von Knockout 51 aber auf diese Menschen in Eisenach (und anderswo) hatte, wurde weder im Gerichtsverfahren noch in der Urteilsbegründung eingehender beleuchtet. Eine Würdigung des direkten und indirekten Schadens der rechten Gewalt für Betroffene blieb aus.
Wehrmachtsverherrlichung im Gerichtssaal
Im vollbesetzten Saal blieb es während der Urteilsverkündung ruhig. Während die eine Hälfte der Plätze von zivilgesellschaftlichen Prozessbeobachter*innen besetzt war, wurde die andere Hälfte von Unterstützer*innen der Angeklagten eingenommen. Letztere fielen vor allem durch ihre Szene-Kleidung auf: Neben Thor-Steinar-Pullis und Kampf-der-Nibelungen-Merch waren auch das Logo der Identitären Bewegung und Wehrmachtsverherrlichung der Marke Ansgar Aryan zu sehen. Trotz dieser offenen Zurschaustellung rechtsextremer Gesinnung, konnten alle Unterstützer*innen der Angeklagten unbehelligt den Gerichtssaal betreten.
Um die Rechtsextremen von anderen Prozessbeobachter*innen zu trennen, wurde von den Justizbeamt*innen vor dem Haupteingang des Gerichts ein rot-weißes Flatterband gespannt. Besucher*innen waren somit gezwungen, sich der einen oder anderen Seite zuzuordnen. Die beiden Gruppen wurden dann abwechselnd im „Reißverschlussverfahren“ eingelassen. Die drei Angeklagten, seit Oktober alle aus der Haft entlassen, betraten gemeinsam mit Unterstützer*innen den Gerichtssaal.
Antifaschist*innen demonstrierten vor dem Gericht
Vor, während und nach dem Urteilsspruch demonstrierten über 30 Personen vor dem Gerichtsgebäude gegen Rechtsextremismus. Sie forderten eine Verurteilung von Knockout 51 als terroristische Vereinigung. „Knockout 51 wollten mehr als nur ein Kräftemessen mit Linken – sie wollen einen gewaltvollen Umsturz und das Realwerden ihrer menschenverachtenden Ideologie“, hieß es in einem der Redebeiträge. Aufgerufen zu der Kundgebung hatte die Initiative „Naziterror stoppen“.
Nach der Urteilsverkündung sagte eine der Organisator*innen des Protests im Gespräch mit Belltower.News, sie sei „sehr entsetzt“. Aus ihrer Sicht sei dieses Urteil symptomatisch für den aktuellen Umgang mit Rechtsextremismus in Deutschland: „Rechte Gewalt wird stets verharmlost, Opfer werden allein gelassen und Menschen erhalten nicht den notwendigen Schutz für ihr Engagement. Viele zivilgesellschaftliche Organisationen bekommen weniger Geld und dann kommt noch so ein Urteil, das verschärft das Ganze.“
Was braucht es im Kampf gegen Rechtsextremismus?
Auch die Landtagsabgeordnete der Linken, Katharina König-Preuss, nannte das Urteil in einer Pressemitteilung eine „weitere Verharmlosung der von ‚Knockout 51’ ausgegangenen massiven Neonazi-Gewalt“. Sie forderte das Thüringer Innenministerium dazu auf, Knockout 51 zu verbieten, da „die Gruppe und ihr Umfeld mit dem heutigen Urteil noch lange nicht lahmgelegt“ seien. Das Gericht hatte in seinem Urteilsspruch „die Jugend“ von Knockout 51 trotz personeller Überschneidungen explizit nicht als Teil der Vereinigung angesehen. Ob diese Nachwuchsorganisation eine eigenständige kriminelle Vereinigung sei, hätte man in diesem Verfahren nicht beurteilen können.
Aus der Sicht eines weiteren Demonstranten müsse der Kampf gegen Rechtsextremismus über juristische Verfahren gegen rechtsextreme Gewalttäter hinausgehen. Im Gespräch mit Belltower.News forderte der Mann grundlegende gesellschaftliche Veränderungen: „Das ist der gleiche Staat, der Menschen abschiebt und Menschen im Mittelmeer ertrinken lässt, der die Verhältnisse aufrechterhält, die sowas wie Knockout 51 möglich machen.“
Eine ausführliche Prozessdokumentation der einzelnen Verhandlungstage ist auf prozessdoku-thueringen.de nachzulesen.


