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a.i.d.a.-Archiv München Vom Verfassungsschutz beobachtet wegen Website-Links

Alles eine Frage der Interpretation: In Bayern wird das mehrfach ausgezeichnete a.i.d.a.-Archiv als „linksextrem“ eingestuft – aufgrund einiger Links auf der projekteigenen Website. Das klingt absurd? Kaum zu glauben: Das Verwaltungsgericht München bestätigte die Einschätzung des Verfassungsschutzes auf dieser Grundlage.

 

Im Bayerischen Verfassungsschutzbericht 2008 tauchte das mehrfach ausgezeichnete Anitfaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle, kurz a.i.d.a.-Archiv, überraschend in der Rubrik „sonstige Linksextremisten“ auf – ohne dass die Beamten dies auf Nachfrage plausibel begründen konnten.

Trotzdem sind die Folgen fatal: Dem Verein wurde daraufhin die Gemeinnützigkeit entzogen – und damit auch die Möglichkeit, Spenden zu akquirieren, bisher Lebensgrundlage des äußerst aktiven Projektes. Außerdem setzte des Bayerische Innenministerium durch, dass a.i.d.a. e.V. nicht mehr Teil der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus sein durfte – finanziell ein Schlag, noch mehr aber inhaltlich einer für die demokratische Zivilgesellschaft in Bayern.

Keine Frage also, dass sich das a.i.d.a-Archiv gegen die Einschätzung im Verfassungsschutzbericht gerichtlich zur Wehr setzte. Im entsprechenden Verfahren stellte nun das Verwaltungsgericht München am 28.06.2010 fest: Die Erwähnung sie rechtens. Kaum fassbar allerdings die Begründung des Gerichtes, die a.i.d.a. e.V. in einer Pressemitteilung so zusammenfasst: „Die Entscheidung ist im Wesentlichen darauf gestützt, dass im Internetauftritt von a.i.d.a. einige Verlinkungen mit Seiten anderer Organisationen bestehen, die ebenfalls im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind. Von insgesamt über 100 wurden zwölf Links zu Organisationen moniert. Dabei wurde vom Gericht auch nicht nur ansatzweise überprüft, in welcher Verbindung a.i.d.a. mit diesen Organisationen steht und ob diese Organisationen zu Recht im Verfassungsschutzbericht stehen oder nicht. Allein die Tatsache, dass sich Organisationen im VS-Bericht befinden und sich hiergegen nicht gerichtlich zur Wehr gesetzt haben, veranlasst das Gericht, davon auszugehen, dass sie zu Recht darin aufgeführt sind. Unberücksichtigt ließ das Gericht dabei auch, dass a.i.d.a. einen Haftungsausschluss formuliert hat, wie dies bei Links grundsätzlich üblich ist und darüber hinaus auch noch mitteilt, dass die verlinkten Seiten nur kursorisch überprüft wurden und nicht die Meinung von a.i.d.a. wiedergeben. Vielmehr verlangt es von a.i.d.a., dass es die volle Haftung für die Inhalte von verlinkten Seiten übernimmt und auch selbst eine umfassende Überprüfung dieser Organisationen vornimmt, andernfalls sämtliche Inhalte als eigene Meinung zuzurechnen sind.“ In den Verlinkungen sah das Gericht eine mangelnde Distanzierung von gewaltbereiten linksextremen Gruppierungen.

Mit dieser Begründung wären ohne Zweifel die interessantesten Behauptungen über sehr viele, gerade aufklärernd agierende Websiten möglich. Sie steht allerdings im Widerspruch zu einer vorangegangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, so dass a.i.d.a. e.V. nach Angabe der Rechtsanwälting Angelika Rex nun Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegt.

Das a.i.d.a.-Archiv zeigt sich außerdem betroffen darüber, dass ihre sehr umfassende und vielseitige Informationsarbeit ausschließlich nach Verlinkungen auf der Website beurteilt wird. Die Arbeit des a.i.d.a.-Archivs wurde unter anderem zwei Mal als „vorbildliches zivilgesellschaftliches Engagement“ vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ ausgezeichnet und von der Landeshauptstadt München, dem Ausländerbeirat München sowie dem Verein Lichterkette e. V. mit dem „Förderpreis Münchner Lichtblicke“ bedacht.

Mehr im Internet:

Wir empfehlen die sehr kenntnisreiche und informative Website von a.i.d.a. e.V.:

| www.aida-archiv.de

| a.i.d.a und der Bayrische Verfassungsschutz

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