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Braune Gewalt Ein Mord im Stil von KZ-Wächtern

Das Landgericht Neuruppin hat am 5. Mai 2009 im Mordprozess gegen zwei rechtsextrem eingestellte junge Männer aus dem uckermärkischen Templin hohe Haftstrafen verhängt. Sie wurden der rücksichtslosen Tötung eines Arbeitslosen für schuldig befunden – aus reiner Mordlust, weil das Opfer ihrem neonazistischen Feindbild entsprach.

 

Ein 19-jähriger Angeklagter muss wegen Mordes für zehn Jahre ins Gefängnis. Ein 22-jähriger Mittäter wurde wegen Beihilfe zum Mord und wegen Körperverletzung zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Die Männer waren angeklagt, ihr 55-jähriges Opfer im Juli 2008 aus Verachtung für dessen sozialen Status als Alkoholiker zu Tode geprügelt zu haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft lag das Motiv in der rechtsextremen Gesinnung der Angeklagten. Die Angeklagten hätten ihr Opfer „aus menschenverachtender und politisch rechter Überzeugung heraus“ durch massive Tritte gegen den Kopf getötet. Dabei hätten sie den alkoholkranken Mann als „Abschaum“ betrachtet und ihn einem Tier gleichgestellt.

Der Vorsitzende Richter Gert Wegner nahm dies auf und sagte,  insbesondere bei P. habe „das neonazistische Menschenbild“ eine Rolle gespielt „bei der Auswahl des Opfers“. Bernd K. sei als „asozial eingestuft“ worden. Beiden Angeklagten fehle noch immer jedes Mitgefühl, sie hätten aus „Mordlust“ gehandelt.  Ein solcher Empathiemangel mache Menschen offen für rechtes Gedankengut, wie es etwa bei den Folterknechten im KZ der Fall gewesen sei.

Die Angeklagten fühlten sich auch heute noch der rechten Szene verbunden, betonte Staatsanwalt Clement und verwies auf im Prozess verlesene Briefe, die sich die in verschiedenen Gefängnissen inhaftierten W. und P. geschickt hatten. Da wurde „nordisch“ und „teutonisch“ gegrüßt und szenetypisch über die „ha ha ha Antifa“ hergezogen.

„Nur leicht angestupst“

Während des zwölf Verhandlungstage dauernden Prozesses hatte sich das Gericht lediglich auf Spuren vom Tatort und auf die Aussage von Christian W. und dessen damaliger Freundin vor der Polizei stützen können. Diese Aussagen hielt das Gericht allerdings für glaubwürdig. Die Angeklagten selbst hatten während des Prozesses geschwiegen. Lediglich am letzten Verhandlungstag hatte der Anwalt eine Erklärung von Sven P. verlesen, wonach der das Opfer in der Tatnacht „nur leicht angestupst“ haben will.

Der Mordfall hatte Templin bundesweit in die Schlagzeilen gebracht – weil die Tat zunächst heruntergespielt wurde. Der parteilose Bürgermeister Ulrich Schoeneich hatte unmittelbar nach der Tat die Existenz einer rechtsextremen Szene in Templin geleugnet und damit eine heftige Debatte ausgelöst. Doch seit dem Vorfall sind Polizei mit Sondereinheiten sowie ein mobiles Beratungsteam gegen rechte Strukturen in Templin vor Ort. Zudem wurde das Trinken im öffentlichen Raum unter Strafe gestellt.

Dieser Beitrag ist ursprünglich auf dem Portal „Mut gegen rechte Gewalt“ erschienen (2002-2022).

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