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NSU-Prozess endet heute nach 5 Jahren Lebenslange Haft für Beate Zschäpe

437 Verhandlungstage seit Mai 2013 sind im größten Rechtsterrorismus-Prozess seit der Wiedervereinigung vergangen, 600 Zeugen wurden gehört. Heute ist das Urteil gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und ihre vier mitangeklagten Unterstützer Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger G. und Carsten S. gefallen.

 
Demonstration "Kein Schlussstrich" am heutigen 11.07.2018 vor dem Gerichtsgebäude in München, wo das Opfer gegen den NSU und seine Unterstützer verkündet wird. (Quelle: AAS)

 

 

Das Urteil ist da:

Beate Zschäpe ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und als Mittäterin bei 10 Morden, 2 Bombenanschlägen, 17 Raubüberfällen, einem Mordversuch auf zwei Polizeibeamte und eine Brandlegung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sicherheitsverwahrung wird nicht verhängt, aber eine besondere schwere der Schuld festgestellt – das heißt, sie kann nicht mit einer frühzeitigen Haftentlassung rechnen.

André Eminger ist der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden, nicht aber der Beihilfe zum Mord – 2 Jahre und sechs Monate Haft. Gefordert hatte die Staatsanwaltschaft 12 Jahre wegen Beihilfe zu den Morden. die konnte ihm aber nicht nachgewiesen werden. Eminger hatte Wohnmobile für Mundlos und Böhnhardt gemietet, aber es war nicht nachzuweisen, das sie diese für Raubüberälle und den ersten Bombenanschlagn in Köln 2001 genutzt hätten. Eminger hat bisher knapp ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen, bleibt also noch rund 1,5 Jahre im Gefängnis. Er verlässt das Gericht zum Prozessende, der bisher geltende Haftbefehl wird aufgehoben, und er darf auf freiem Fuß bleiben, bis das Urteil rechtskräftig ist. 

Holger Gerlach wird der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen, er hatte den NSU-Terroristen Führerschein, Pass und Krankenversicherungskarte zur Verfügung gestellt – zu 3 Jahren Haft verurteilt. Gefordert hatte die Staatsanwaltschaft 5 Jahre. Er was bisher nicht in Haft und muss seine 3 Jahre voll absitzen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

Ralf Wohlleben wird als schuldig der Beihilfe zum Mord durch Lieferung einer Tatwaffe in neun Fällen erkannt – 10 Jahre Haft. Gefordert hatte die Staatsanwaltschaft 12 Jahre. Er sitzt seit rund 7 Jahren in Untersuchungshaft, muss also nur noch 3 Jahre im Gefängnis bleiben.

Carsten Schultze ist der Beihilfe zum Mord schuldig, weil er die Mordwaffe Ceska 83 überbrachte – und wurde nach Jugendstrafrecht zu 3 Jahren Haft verurteilt. Dies entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Er was bisher nicht in Haft und muss seine 3 Jahre voll absitzen, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

 

Vor dem Gerichtsgebäude in München findet parallel zur Urteilsverkündung eine Kundgebung statt. Mehr Informationen zum heutigen „Tax X“ und zu den Demosntrationen und AKtionen finden Sie hier.

 

Zschäpes Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen, wenn Beate Zschäpe zu mehr als 14 Jahren Haft verurteilt würde. 

 

Vor dem Gerichtsgebäude in München wird den Opfern gedacht.

 

Ticker aus dem Gericht bei ZEIT online:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/nsu-urteil-prozess-muenchen-live

Das Urteil im #NSUProzess ist gefallen: Verfolgen Sie unseren Liveblog: https://t.co/Y7VKUjn8a3

— ZEIT ONLINE (@zeitonline) 11. Juli 2018

Die Namen der Opfer stehen auf den Bänken vor dem Gerichtsgebäude.

 

Aktivist*innen protestieren vor dem Gerichtsgebäude. In mehreren deutschen Städten wird es heute Demonstrationen unter dem Motto „Kein Schlussstrich“ geben

Künstler*innen und Aktivist*innen sind vor Ort. Am Mittwoch nachmittag will unter anderem die Antilopengang Solidarität mit den Familien der Opfer und der Betroffenen demonstrieren

 

Die Verteidigung von Beate Zschäpe kündigt an, in Revision zu gehen, die Verteidigung von Ralf Wohlleben ebenfalls. Die Süddeutsche Zeitung erklärt, warum es mit einer Revision allerdings noch eine Weile dauern kann:

http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-es-kommt-auf-jeden-halbsatz-an-1.4048302

Am Ende der Urteilsverkündung verfügt Richter Götzl, dass der Haftbefehl gegen André Eminger aufgehoben wird. Er kann das Gericht heute verlassen und bleibt in Freiheit, bis das Urteil rechtskräftig wird. Das Gleiche gilt für Holger Gerlach und Carsten Schultze. Wohlleben und Zschäpe bleiben in Haft.

 

Die Dokumentation des NSU-Prozesses auf Belltower.News finden Sie hier:

 

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