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Rechtsterrorismus Franco A. muss sich nun doch wegen Terror vor Gericht verantworten

Endlich: Die Anklage gegen den rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ ist vom Bundesgerichtshof zugelassen worden. Der Prozess findet am Oberlandesgericht Frankfurt am Main statt.

 
In Altenstadt lernen viele Bundeswehrsoldaten Fallschirmspringen. Rechtsextreme Vorfälle gab es mehrfach. (Archivbild aus Altenstadt, 2008)

Franco A., der rechsextreme Bundeswehrsoldat mit einer gefälschten Zweitexistenz als angeblicher Geflüchteter „David Benjmamin“, wurde vor zweieinhalb Jahren wegen Terrorverdachts festgenommen, aber nach einem halben Jahr im November 2017 wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Generalbundesanwalt wollte ihn 2018 wegen „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“, also Vorbereitung einer terroristischen Tat, anklagen – das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die Klage jedoch ab. Es hielt die Beweislage für unzureichend. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Terroranklage gegen ihn im Juni 2018 jedoch nicht zugelassen. Zwar habe er die Tötung „einer Person des öffentlichen Lebens ernsthaft in Betracht gezogen“ und mehrere Pistolen und Gewehre sowie 51 Sprengkörper gehortet. Für eine Verurteilung wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ reichten die Beweise aber nicht, entschieden die Richter damals. Als Ziele hatte Franco A. die Grünen-Politikerin Claudia Roth und SPD-Politiker Heiko Maas notiert, als erstes aber Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, die sich für eine demokratische Zivilgesellschaft und gegen Rechtsextremismus engagiert. Er hatte bereits die Garage der Stiftung ausspioniert, wie seine Unterlagen zeigten. Die Amadeu Antonio Stifung ist auch die Institution, die Belltower.News betreibt.

Der Generalbundesanwalt legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein, seitdem lag der Fall beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der ordnete weitere Ermittlungen an, die sich Monate hinzogen – und entschied nun, die Anklage doch noch zuzulassen.

Die Bundeswehr hatte Franco A. im November 2017 vom Dienst suspendiert, Bezüge erhielt er allerdings immer noch. Sollte er zu einer Freiheitsstrafe von über 12 Monaten verurteilt werden, könnte die Bundeswehr ihn entlassen. Ihm drohen bis zu 10 Jahre Haft. Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vor.

 

Der ganze Fall auf Belltower.News:

Und das letzte Update aus dem Oktober 2019

Analyse von Franco A.s rechtsextremer Masterarbeit:

 

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