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Neonazis vor Gericht – Februar 2014

Eine aktuelle Übersicht von Presseartikeln über Rechtsextreme vor Gericht. Nur für den NSU-Prozess gibt es eine Extra-Rubrik.

 

Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Wenn etwas fehlt, bitte Informationen per Mail an netz@amadeu-antonio-stiftung.de.

27.02.2014

Bundesverwaltungsgericht: NPD-Versammlung am Holocaust-Gedenktag in Trier zu Unrecht verboten

Die Stadt Trier hat eine geplante Demonstration der rechtsextremen NPD am Holocaust-Gedenktag vor zwei Jahren zu Unrecht verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Zuvor war die rechtsextremistische Partei in zwei Instanzen gescheitert (SWR).

24.02.2014

NPD klagt gegen Bundespräsident Gauck

Bundespräsident Joachim Gauck ist mit deutlichen Worten schon einige Male in Politik und Gesellschaft angeeckt. Morgen muss das Bundesverfassungsgericht darüber verhandeln, ob das Staatsoberhaupt in einer Rede vor Schülern zu weit gegangen ist. Geklagt hat die rechtsextreme NPD, die durch Äußerungen Gaucks kurz vor der Bundestagswahl ihre Grundrechte verletzt sieht, weil dieser sie als „Spinner“ bezeichnete (focus.deRhein-Zeitung).

21.02.2014

Pro-Köln-Spitze wird wegen Sitzungsgeldern angeklagt

Vier Pro-Köln-Funktionäre müssen sich ab 11. April vor dem Kölner Landgericht verantworten. Dann beginnt ihr Prozess wegen bandenmäßigen Betrugs. Sie sollen mehrere zehntausend Euro für Ratssitzungen kassiert haben, die nie stattgefunden haben (Kölner Stadtanzeiger).

19.02.2014

Angriff auf Türken in Bernburg: Alle neun Angeklagten schweigen

Neun Männer sollen in Bernburg einen türkischen Imbissbetreiber fast totgeprügelt haben. Vor Gericht wollen sie nicht reden. Ein Angeklagter ist ein bereits bekannter Neonazi. Angeklagt sind sie am Magdeburger Landgericht wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung. Fünf von ihnen werden aus der Haft vorgeführt. Einer der Männer habe am 21. September im Bernburger Bahnhof zunächst die Freundin des Imbissbetreibers als „Türkenschlampe“ beschimpft, sagt Staatsanwältin Ute Vieweg. Als Aburrahman E., der mit ihr gerade Feierabend machte, um Mäßigung des Tons bat, sei ihm eine Bierflasche gegen den Kopf geschlagen worden. Die anderen acht Angeklagten seien hinzugekommen, hätten abwechselnd auf E. eingeschlagen, auch mit Flaschen. Mindestens vier von ihnen hätten sogar auf Kopf und Oberkörper des am Boden liegenden Opfers eingetreten, als das längst bewusstlos war. Einer sei dessen Freundin in den Rücken gesprungen. Auch ein weiterer Mann wurde verletzt. Ausländerfeindliche Parolen fielen. Das Opfer erlitt unter anderem Schädelbrüche und Blutungen unter der Gehirnhaut. „Alle Angeklagten haben den Tod des Opfers für möglich gehalten“, so Vieweg. E. lag mehrere Tage im künstlichen Koma. Er leidet nach Angaben seines Anwalts Sebastian Scharmer heute unter Angstattacken, sobald er kahlgeschorene Männer sieht. Seinen Imbiss betreibe derzeit die Familie – er selbst könne es nicht. „Man weiß nicht, wie es weitergeht.“ Zudem gebe es die Angst, dass Kunden ausbleiben. „Dann ruiniert ihn die Tat nicht nur psychisch, sondern auch finanziell.“ (mz-web.deTagesspiegelSpiegel online).

13.02.2014

Streit um Bundesversammlung: Der NPD winkt ein Teilerfolg

Udo Pastörs, der neue NPD-Chef, hat Kreide gefressen. Er steht auf zu Beginn der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht und dann noch einmal ganz zum Ende. In den Stunden dazwischen sitzt er da und schweigt. Das ist für ihn auch besser so. Stattdessen redet der Szeneanwalt Peter Richter, der sein Handwerk gelernt hat. Keine einzige rechtsextreme Parole, kein scharfes Wort, stattdessen verbindliches Werben um die Richter, gepaart mit Sachkenntnis, Klarheit und differenzierten Argumenten. Die neue, die gefährliche Variante des Rechtsextremismus eben. Der Mann hat noch Größeres vor; er könnte die NPD auch in einem Verbotsverfahren vertreten (Stuttgarter Zeitung).

11.02.2014

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bundesversammlung: NPD klagt auf Rederecht

Wer darf bei der Präsidentenwahl reden? Der Bundespräsident wird laut Grundgesetz durch die Bundesversammlung „ohne Aussprache“ gewählt. Bisher wurde das so gedeutet, dass weder Kandidaten noch Wählende ein Rederecht haben. Dagegen hat die NPD geklagt. Seit dem Vormittag verhandeln die Verfassungsrichter darüber (tagesschau.de).

10.02.2014

Rheinfelden: Tricks im Neonazi-Prozess

Die Szene-Verteidigerin der Neonazis, denen unter anderem eine große Schlägerei in Herten und Sachbeschädigungen an der Rheinfelder Moschee zur Last gelegt werden, versuchen mit einigen juristischen Tricks das Verfahren zu Fall zu bringen. Am gestrigen vierten Verhandlungstag sah sich das Gericht mit einer Ablehnung wegen angeblicher Befangenheit konfrontiert – und mit sieben weiteren Beweisanträgen von Nazi-Anwältin Nicole Schneiders (Badische Zeitung).

07.02.2014

Nazi-Zeichen: 27-Jähriger Vogtländer zu Haft verurteilt

Wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist ein 27-jähriger Vogtländer am Plauener Amtsgericht zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann, der als Programmierer arbeitet, der aussieht, wie ein biederer Beamter mit Hornbrille und anständiger Frisur, hat einen Hang zu faschistischer Gesinnung. Schon zweimal stand er deshalb vor Gericht, musste sich wegen vier Vorfällen verantworten. Im aktuellen Strafverfahren ging es um zwei Taten: Anfang Juli 2013 hing im Fenster der Wohnung des Angeklagten eine rot-weiß-rote Fahne mit einem deutlich sichtbaren Hakenkreuz. Wenige Wochen später fiel der Mann bei einer Verkehrskontrolle auf, weil er ein Basecap trug, an dem ein sogenannter Button befestigt war, auf dem ein zum Hitlergruß ausgestreckter Arm und der Schriftzug „Ja zum Führer“ zu erkennen waren. In beiden Fällen gab es Anzeigen, und so nahm die Sache ihren Lauf durch die Justiz. (Freie Presse).

03.02.2014

Freiburg: Nazi, der mit Auto in Antifa-Aktivisten fährt, freigesprochen

Neonazi Florian S. fährt mit seinem Auto in eine Gruppe angreifender Antifa-Aktivisten, ein junger Mann wird schwer verletzt. Das Landgericht Freiburg hat den Angeklagten nun freigesprochen – in zweiter Instanz. Das Urteil der Richter: Notwehr. Der Neonazi habe sich von einer Gruppe Antifa-Aktivisten angegriffen gefühlt. Zweifel bleiben allerdings. Etwa, weil der Neonazi nur drei Tage vor der Tat im Internet gepostet hatte , er warte nur darauf, „dass einer mal angreift“ und er den dann „endlich mal die Klinge fressen lassen“ könne. Weiter schrieb S.: „Das Schöne daran, es wäre sogar Notwehr! (…) So ne Zecke greift an und du ziehst n Messer. Die Flachzange klappt zusammen und rührt sich nicht mehr. Das muss doch ein Gefühl sein, wie wenn man kurz vor dem Ejakulieren ist!“ (Spiegel onlinetaz).

Mehr zum Thema:

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