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Causa Liebich Rechtsextreme Provokation und die Instrumentalisierung des Selbstbestimmungsgesetzes

Die Rechtsextreme Marla Svenja Liebich missbraucht das Selbstbestimmungsgesetz. Ein Medienspektakel begleitet den Fall. Und reaktionäre Kreise wollen die Causa Liebich zu einem Paradebeispiel machen, um das Selbstbestimmungsgesetz zu kippen.

 
Marla-Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin, wartet vor einem Saal des Landgerichts. (Quelle: picture alliance/dpa | Sebastian Willnow)

Im Juli 2023 war Liebich, damals noch unter dem männlichen Vornamen, vom Amtsgericht Halle Saale unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Kurze Zeit später beantragte Liebich eine Änderung des Geschlechtseintrags. Fortan steht in den Ausweisdokumenten der Name Marla Svenja Liebich. Liebich will die Haft in einem Frauengefängnis antreten. Kurz vor Haftantritt stellt Liebich einen Antrag auf koschere Verpflegung während des Strafvollzugs. „Ich bin gläubige Jüdin und nehme ausschließlich koschere Speisen zu mir“, behauptet Liebich.

(Screenshot von X)

Ist aus der rechtsextremen Szene-Schlüsselfigur binnen einiger Monate nun also eine gläubige jüdische Frau geworden? Wohl kaum.

Zwar obliegt es nicht anderen Personen, über die geschlechtliche Identität oder Religionszugehörigkeit von Menschen zu urteilen oder ihnen diese sogar abzusprechen. Menschen, die die Aktivitäten Liebichs seit langem beobachten, sind sich dennoch sicher, dass dieser Geschlechtseintrag reine Provokation ist. Schließlich hat sich Liebich stets abfällig und hasserfüllt über queere Lebensrealitäten geäußert.

Im Jahr 2022 attackierte Liebich noch eine CSD-Veranstaltung in Halle/Saale. Über einen Lautsprecher soll Liebich die Teilnehmenden als „Parasiten der Gesellschaft“ beschimpft haben, berichtete das Portal queer. Zudem kam es laut Augenzeugen zu gewalttätigen Übergriffen durch Anhänger*innen auf Besucher*innen des CSD. Im Telegram-Kanal macht sich Liebich stets über trans Personen lustig und repostet etwa wohlwollend Beiträge über ein vermeintliches Aufwachen aus einem „Transgender-Alptraum“.

„Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen“

Die Deutsche Gesellschaft für Trans* – und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) betont in einer Stellungnahme, mit Blick auf Liebichs einschlägig rechtsextreme Vergangenheit dürfe man „unlautere Motive unterstellen“. Auch die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch (SPD), hat sich zum Fall Liebich geäußert: „Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen“, sagte Koch gegenüber dem SPIEGEL. Sie nutzten alle möglichen Mittel, um die Gesellschaft verächtlich zu machen und Hass und Hetze zu säen. „Wir sind gut beraten, solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen“, so Koch.

Rechtsextreme und transfeindliche Milieus inszenieren Liebichs Aktion nun als „Beleg“ dafür, dass das Selbstbestimmungsgesetz angeblich Tür und Tor für Missbrauch öffne. Es sei ein „Manöver, den Rechtsstaat auszutricksen und mit seinen eigenen Waffen zu schlagen” heißt es etwa in einem Kommentar zur Causa Liebich. Es scheint das Paradebeispiel, auf das trans-Feind*innen schon lange gewartet haben, um nun so richtig gegen das Gesetz und gegen trans Personen zum Angriff zu blasen. Die antifeministische Publizistin Birgit Kelle schreibt etwa auf X: „Transaktivisten beim Realitäts-Aufprall. Wo bleibt die Solidarität mit Marla-Svenja und ihrer holden Weiblichkeit?”

Auch Martin Sellner äußert sich zur Causa. (Screenshot von X)

Alles Strategie

Liebichs Posse diffamiert vor allem trans Frauen und knüpft an ein bekanntes Muster an: Sie sollen als grundsätzlich gefährlich, kriminell oder übergriffig erscheinen, ihre Existenz grundlegend infrage gestellt werden. Es bedient das transfeindliche Narrativ, trans Frauen seien lediglich Männer in Frauenkleidern, die sich einen Vorteil verschaffen wollen. In Liebichs Fall: Eine Neonazi-Größe, die sich wohl als Frau ausgibt, um im Frauengefängnis untergebracht zu werden.

Liebich instrumentalisiert das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) von rechtsextremer Seite mit klarer politischer Agenda. Die Berufung auf das Gesetz ist weniger Ausdruck persönlicher Identität, sondern vor allem ein Mittel zur Provokation und zur Inszenierung, mit der Liebich das Gesetz verächtlich macht und einen reaktionären Kulturkampf befeuert. Da sich dieser Kulturkampf derzeit international besonders an den Rechten von trans Personen abarbeitet, fällt diese Strategie auf fruchtbaren Boden.

Die Autorin Veronika Kracher bezeichnet Liebichs Vorgehen in der taz als Sockenpuppen-Methode, die in die analoge Welt überführt wurde. Sockenpuppenaccounts sind Fake-Profile auf diversen Plattformen, mit denen vor allem rechtsextreme Trolle in sozialen Medien täuschen und provozieren, mit dem Ziel, progressive Aktivist*innen lächerlich zu machen. Wenn sie sich zum Beispiel als Muslime, Schwarze und Feminist*innen ausgeben und dann Dinge schreiben, die absichtlich provozieren sollen.

Unabhängig davon, welchen Geschlechtseintrag ein Neonazi wählt: Die Bewertung des Handelns bleibt unverändert – Rechtsextremismus bleibt Rechtsextremismus, Liebichs rechtsextrem motivierte Straftat bleibt eine Straftat. Und genau das ist auch eine Strategie von Rechtsextremen: Sie nutzen demokratische Prozesse und Institutionen gezielt aus, um den Rechtsstaat und die Demokratie zu untergraben. Daran ist nichts neu.

Wer ist Liebich?

Liebich, 1970 geboren, war in den 1990er Jahren eine zentrale Figur von „Blood and Honour“ (B&H), einem international agierenden militanten Neonazi-Netzwerk, das bis heute in Deutschland trotz Verbot im Jahr 2000 aktiv ist. Zwar gibt Liebich an, kurz nach dem Verbot aus der rechten Szene ausgestiegen zu sein, doch die extrem rechten Umtriebe dauern bis heute an. Liebichs Name wurde mehrfach in den Verfassungsschutzberichten von Sachsen-Anhalt erwähnt. 2002 schreibt die Behörde, Liebichs Gruppe sei „[…] eindeutig neonazistisch ausgerichtet. Im Gegensatz zu den bisherigen in Halle etablierten Gruppierungen […] schart Liebich einen Personenkreis um sich, der nicht in feste Strukturen eingebunden ist.“ Und im Folgejahr heißt es im Verfassungsschutzbericht: „Liebich verfolgt seit Jahren vorrangig drei Ziele: die Organisierung der Rechtsextremisten im Raum Halle unter seiner Führung, eine Renaissance der ‚Anti-Antifa‘-Arbeit innerhalb der rechtsextremistischen Szene, den Ausbau seiner Händlertätigkeit mit szenetypischen Produkten wie einschlägigen CDs, Publikationen und Kleidung.“ Auch im Bericht zu 2023 widmet der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt Liebich gleich mehrere Seiten.

Liebich, eine umtriebige Neonazi-Größe

Liebich betrieb einen Online-Versand, über den extrem rassistische und antisemitische Motive verkauft werden. Mittlerweile hat die Schwester, die „ebenfalls der rechtsextremistischen Szene angehört“ so der Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt von 2023, die Leitung der GmbH übernommen. Hier werden Abi-, Party- und Sauf-Shirts neben sexistischen Aufdrucken mit Motiven wie „Ich mag Schwule! – Mehr Girls für mich“, „Nenn mich ruhig ‚Old Shool‘ – Aber ich mag Frauen ohne Penis“, „Reinblüter“ und „Make Germany Stolz Again“ vertrieben. Rechtsextreme und eben vor allem auch homo- und transfeindliche Aufdrucke werden hier neben Bekenntnissen zur AfD angeboten.

Besonders beworben werden hier ikonografische Illustrationen von Liebich als Marla Svenja Liebich. Mal als US-amerikanische Freiheitsstatue, mal als „Die Braut“, in dem Action-Kult-Film „Kill Bill“, gespielt von Uma Thurman, mal als „Joker“ dem Gegenspieler des Comic-Superhelden „Batman“, mal als ikonisches Bild im Stil von Ché Guevara.

(Screenshot)

„Sven Liebich ist ein Meme geworden“, schrieb jüngst etwa das rechte Portal Apollo News über die Inszenierung. „Der im Leo-Kostüm mit Gold-Ohrringen und Sonnenhut gekleidete Mann scheint in kürzester Zeit zum Symbol der Absurdität des Selbstbestimmungsgesetzes avanciert zu sein.“ Die rechte Szene spielt sich hier gekonnt die Bälle zu.

Provokation für die eigene Aufmerksamkeit

Genau das scheint wohl ganz im Sinne Liebichs zu sein: Eine Person, die Aufmerksamkeit liebt, fast zu brauchen scheint. Liebich sucht regelrecht das Rampenlicht. In der Vergangenheit war keine Provokation zu platt, um nicht doch wieder ein klein bisschen Aufmerksamkeit zu bekommen. Liebichs Bühnen waren dabei Social-Media-Kanäle und Demonstrationen, aber auch Gerichtssäle.

Liebich, aufgrund etlicher Straftaten Dauergast vor diversen Gerichten, nutzte diese Auftritte gerne zur Inszenierung. 2020 etwa vor Gericht in einem blau-weiß gestreiften Hemd mit rotem Winkel – dies war die Häftlingskleidung in den Konzentrationslagern im Dritten Reich, wobei Rot für politische Gefangene stand. Vor Gericht hält Liebich dann gerne lange Monologe und inszeniert sich als politische Gefangene – das ist natürlich absurd.

Vielmehr tänzelt Liebich durch die Provokationen stets an der Grenze zur Strafbarkeit. 2017 trat Liebich etwa in Halle als angeblicher Imam auf, stellte sich neben einen Informationsstand der muslimischen Ahmadiyya-Gemeinde und rief lautstark Parolen wie „Allahu Akbar“ und „Kämpft für Allah“, mit dem Ziel, die Gemeinde zu diffamieren.

Ein Angriff auf das Selbstbestimmungsgesetz

Seit dem 1. November 2024 ermöglicht das von der Ampelkoalition verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz eine unkompliziertere Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen. Im Gegensatz zur früheren Regelung entfallen nun langwierige Gerichtsverfahren sowie die Pflicht, psychologische und medizinische Gutachten vorzulegen.

Wenn Personen eine Geschlechtsangleichung vornehmen, geht das meist mit einem jahrelangen Prozess einher. Psychische Belastungen und strukturelle Diskriminierung sind keine Seltenheit. Seit Jahren dokumentieren behördliche Statistiken und Zahlen der Opferberatungsstellen, wie die Zunahme transfeindlicher Mobilisierungen zum Anstieg der Fälle von Hasskriminalität gegen queere Personen führt, besonders trans*weibliche Personen trifft die Gewalt im öffentlichen Raum.

Der Transitionsprozess ist der Weg, auf dem eine trans* Person ihren Körper, ihr äußeres Erscheinungsbild, Namen, Geschlechtseintrag und ihre sozialen Rollen an ihre Geschlechtsidentität anpasst. Dieser Prozess kann in soziale, medizinische und rechtliche Schritte unterteilt werden und ist für jede Person individuell. Einige Personen entscheiden sich für medizinische Maßnahmen wie Hormonersatztherapien oder geschlechtsangleichende Operationen. Nicht alle trans Personen streben die rechtliche Änderung von Namen und Personenstand an.

Menschenrechte sind keine Provokation

Nun missbraucht Liebich ganz offensichtlich das Selbstbestimmungsgesetz, für das Betroffene Jahrzehnte gekämpft haben. Ein Großteil der Berichterstattung konzentrierte sich auf den vermeintlichen „Skandal“ um den Geschlechtseintrag und eine potenzielle Unterbringung im Frauengefängnis Chemnitz. Dabei geraten die eigentlichen Hintergründe, die Straftat, Liebichs rechtsextreme Agenda, und der strategische Angriff auf das Selbstbestimmungsgesetz, in den Hintergrund. So reproduzieren Medien unbeabsichtigt die Argumentationsmuster, die trans Menschen delegitimieren und deren Rechte infrage stellen. Gleichzeitig treten Liebichs Straftaten, zu rechter Gewalt und Ideologie in den Hintergrund.

Das Selbstbestimmungsgesetz ist nicht das Problem

Liebichs geschmacklose Farce zeigt Wirkung: Transfeindliche Aktivist*innen, konservative Stimmen aus der Union und reaktionäre Meinungsmacher*innen nutzen Liebichs Aktion als willkommenen Aufhänger, um das Selbstbestimmungsrecht von trans* Menschen grundsätzlich infrage zu stellen. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) fordert etwa bereits eine Reform des SBGG. Er sieht Liebichs Fälle als beispielhaften „simplen Missbrauch“ des Gesetzes und verlangt klare Regeln, um einen solchen künftig zu verhindern. Das SBGG ist jedoch Ergebnis eines jahrelangen demokratischen Prozesses und unter Mitarbeit von trans Interessenvertretungen entstanden, um Diskriminierungen und Zwangsoutings zu beenden. Es ist notwendig und schützenswert. Wie bei den meisten anderen Gesetzen auch besteht die Möglichkeit, es absichtlich zu missbrauchen. Das Problem ist ein böswilliger Akteur, nicht das Gesetz selbst.

Kommt Liebich nun in ein Frauengefängnis?

Der mediale Aufschrei ist derzeit groß, selbst internationale Schlagzeilen hat Liebich mit der Aktion gemacht. Es geht um die Frage, ob Liebich in einem Frauengefängnis untergebracht wird, wo die Motive doch so offensichtlich sind. Ist der Rechtsstaat hier aber wirklich der Posse Liebichs machtlos ausgesetzt? Nein.

In der Regel erfolgt die Haft-Unterbringung nach dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht – aber nicht immer. Die endgültige Entscheidung der Zuordnung in ein Frauen- oder Männergefängnis liegt bei der JVA selbst. Die Staatsanwaltschaft Halle hat Liebich offiziell zur Haft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz geladen, einem Gefängnis für Frauen. Grundlage dafür ist der offiziell eingetragene Personenstand als Frau sowie der Wohnsitz in Sachsen. Ob Liebich aber tatsächlich im Frauenbereich bleibt, entscheidet die Justizvollzugsanstalt nach einem persönlichen Aufnahmegespräch und der Bewertung des Einzelfalls mit Blick auf die Sicherheit der Insassinnen. In Zweifelsfällen kann die JVA auf ärztliche oder psychologische Gutachten zurückgreifen. Eine freie Wahl von Gefängnis oder Haftraum gibt es also nicht. Und über die Unterbringung wird im Einzelfall entschieden, auch in der Causa Liebich und unabhängig vom Selbstbestimmungsgesetz.

Keine Täterlogik übernehmen

Das Narrativ, Grundrechte für marginalisierte Gruppen seien gefährlich, gehört zum Kern menschenfeindlicher Propaganda. Wer suggeriert, das Problem liege im Gesetz und nicht in seiner gezielten Instrumentalisierung durch Rechtsextreme, übernimmt die Täterlogik. Auch trans Personen können straffällig werden – doch nur in transfeindlichen Denkmustern wird daraus ein Generalverdacht gegen alle trans Menschen. Das ist klassische Täter-Opfer-Umkehr. Fakten wie die, dass trans Personen nur einen kleinen Teil der Bevölkerung ausmachen und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Opfer und nicht Täter*innen von (sexualisierter) Gewalt werden, finden sich in der Berichterstattung kaum wieder.

In dem Medienspektakel zur Causa Liebich wird aus einem strategischen Störversuch ein Paradebeispiel für trans-Feind*innen. Sie sehen sich in ihrem Argument bestärkt, dass der Schutz von trans Rechten zu Lasten von cis Frauen geht. Die Insassinnen der Haftanstalt, so heißt es immer wieder, seien mit der Unterbringung Liebichs dort nicht mehr sicher. Die mediale Aufmerksamkeit, die Liebich momentan erfährt, verkennt in großen Teilen, dass es wohl kaum ein Gesetz gibt, das nicht missbraucht wird, und dass sowohl Gewalt als auch entsprechende Gewaltschutzkonzepte unabhängig von der Causa Liebich in Justizvollzugsanstalten existieren.

Der Autor Wolfgang Walter schrieb jüngst auf queer.de: „Weil ein Rechtsextremer möglicherweise das Gesetz taktisch nutzt, soll die ganze trans Community kollektiv unter Verdacht gestellt werden.“ Was bei Steuerflucht, Wirtschaftskriminalität oder Maskendeals nie geschieht, nämlich die pauschale Kriminalisierung, scheine hier plötzlich Mittel der Politik. „Es ist ein Schauspiel, das wir längst kennen: Ein Einzelfall wird zur Waffe, ein Exzess zum Beweis.“

Was bleibt?

Liebich nutzt das Selbstbestimmungsgesetz als Instrument einer rechtsextremen Agenda. Es geht um Provokation und Inszenierung, um die Normalisierung von menschenfeindlicher Ideologie. Denjenigen, die bewundernd lachen und einer verurteilten rechtsextremen Person applaudieren, geht es darum, transfeindliche Feindbilder immer weiter auf die Spitze zu treiben und so erkämpfte Grundrechte und demokratischen Konsens zum Schutz vor Diskriminierung letztendlich wieder abzuschaffen.

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