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Gerichtsstreit Facebook muss Seite der NPD Sachsen entsperren

Am Freitag (11.01.) wurde vor dem Landgericht Dresden das Urteil in einer Streitigkeit zwischen dem sächsischen Landesverband der NPD und der Socialmedia-Plattform Facebook gesprochen. Laut dem Urteil muss Facebook die Seite der NPD wieder entsperren.

 
NPD-Chef Jens Baur (l.) und Anwalt Manuel Tripp (Quelle: Tim Mönch)

„Syrer und Iraker geht nach Hause. Das ist unsere Heimat“, „Solche Krimigranten sind nur wegen der Systemparteien hier“. Wegen dieser und weiterer Postings hatte die Social-Media Plattform Facebook die Seite des sächsischen NPD Landesverbandes im November 2018 gesperrt. Die Postings würden Hassrede darstellen und deshalb gegen die Gemeinschaftsstandards der Plattform verstoßen. Dagegen hatte die NPD geklagt und von Facebook verlangt die Sperrung rückgängig zu machen.

Am ersten Prozesstag im Dezember hatten die Anwälte von Facebook erklärt, dass die sächsische NPD auf ihrer Seite über einen langen Zeitraum Minderheiten angegriffen sowie Werbung für Hassorganisationen wie die JN (Junge Nationalisten), den Liedermacher „Frank Rennicke“ und die Rechtsrock-Band „Die Lunikoff Verschwörung“ gemacht habe. Nach Meldungen von Nutzer*innen seien erst Postings gelöscht und dann die Seite komplett gesperrt worden. Insgesamt 15 Beispiele von Postings mit Hassrede aus dem Jahr 2018 hatten die Facebookanwälte mitgebracht.

Die sächsische NPD, die durch den Rechtsanwalt Manuel Tripp, den Landesvorsitzenden Jens Baur und den Spitzenkandidaten für die anstehende Landtagswahl Peter Schreiber vertreten war, sah sich hingegen in ihrer Meinungsfreiheit durch Facebook beschnitten. Alle Postings der NPD seien von der Meinungsfreiheit gedeckt und die Sperrungen seien rechtswidrig und willkürlich. Die Sperrung auf Facebook sei existenzbedrohend, da man über die Plattform die potentiellen Wähler anspreche. Dem Einwand, dass die Partei neben Facebook auch andere Möglichkeiten der Meinungsäußerung, wie zum Beispiel die eigene Parteizeitung „Deutsche Stimme“, habe, widersprach Landeschef Baur, da die „Deutsche Stimme“, wenn überhaupt von Parteimitgliedern gelesen werde. Hinzu käme, dass die Partei in der Ausübung ihrer politischen Rechte eingeschränkt werde und Facebook unerlässlich für den anstehenden Wahlkampf in Sachsen sei.

Gericht sieht fast alle Postings von der Meinungsfreiheit gedeckt

Dieser Argumentation folgte auch das Gericht in der Urteilsverkündung am vergangenen Freitag und wies Facebook an, die Seite der NPD Sachsen wiederherzustellen. Dabei betonte das Gericht, dass die Sperrung nicht aufgehoben worden sei, weil alle Postings in Ordnung gewesen seien, sondern Facebook habe sich bei der Sperrung nicht an die eigenen Gemeinschaftsstandards gehalten. So sei nach der Löschung einzelner Postings gleich die gesamte Seite dauerhaft gesperrt worden, statt zuerst eine zeitlich begrenzte Sperrung zu nutzen. Außerdem hätten die von der NPD beworbenen Hassorganisationen JN und Frank Rennicke selbst eigene Seiten bei Facebook, die wiederum nicht gesperrt worden seien.

Für die NPD spreche außerdem, dass sie in ihrer Ausübung des Parteienprivilegs nicht benachteiligt werden dürfe und dass die meisten Postings von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Über die „geistige Höhe“ der Wortschöpfung „Krimigrant“ ließe sich zwar streiten, aber die Aussage sei von der Meinungsfreiheit gedeckt erklärte der vorsitzende Richter in der Urteilsverkündung. Der Satz „Iraker und Syrer geht nach Hause“ sei hingegen Hassrede. In diesem Zusammenhang erklärte der Richter auch, dass die Seite der NPD zukünftig gesperrt werden könne, wenn Facebook sich an die eigenen Regeln halte und die NPD ähnliche Postings veröffentlicht.

Abgeschlossen ist der Streit zwischen Facebook und der NPD damit aber noch nicht. Gegen das vorläufige Urteile können beide Seiten noch Rechtsmittel einlegen und das Verfahren in einer Hauptsachverhandlung fortführen. Wie lange die Seite der NPD nach Beendigung der Sperrung öffentlich zu sehen bleibt ist ebenso offen, da Landeschef Baur schon in der Verhandlung verkündet hatte, im Falle eines Sieges vor Gericht, weiterhin Postings zu verfassen, die gegen die Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoßen.

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